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   BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20   

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https://dejure.org/2020,25670
BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20 (https://dejure.org/2020,25670)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2020 - 6 StR 115/20 (https://dejure.org/2020,25670)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2020 - 6 StR 115/20 (https://dejure.org/2020,25670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 260 Abs. 3 StPO; § 263 Abs. 1 StGB
    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen Konkurrenzverhältnis); Einstellung des Verfahrens wegen Strafanklageverbrauchs (erforderliche Feststellung im Urteil); Betrug (Konkurrenzverhältnis bei mehrfachen Betrug über eine Onlineverkaufsplattform)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafklageverbauch: Reichweite des Strafklageverbrauchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 691
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Tateinheit gemäß § 52 StGB wird in aller Regel zur Annahme einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne führen, während im Falle sachlich-rechtlicher Tatmehrheit mehrere Taten im prozessualen Sinne naheliegen (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 115/20, NStZ 2020, 691, 692 mwN).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22
    Das neue Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass der Angeklagte M.      bereits wegen versuchten Betruges durch ein am 17. Juli 2019 versandtes Schreiben der S.  GmbH mit einer Geldstrafe belegt wurde und insofern hinsichtlich des hier zu beurteilenden Lebenssachverhalts je nach den weiteren Umständen teilweise eine prozessuale Tat zu erwägen sein könnte, die einen Strafklageverbrauch zur Folge hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 115/20, NStZ 2020, 691 Rn. 10 ff. mwN).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Betreffend E. und S. bilden die jeweils verfahrensgegenständlichen Vorwürfe keinen einheitlichen Lebenssachverhalt, dessen getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung empfunden würde (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 115/20, NStZ 2020, 691, 692; Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04).
  • BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22

    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

    Vielmehr stellt ein durch den Rechtsbegriff der Tateinheit (§ 19 OWiG) zusammengefasster Sachverhalt in der Regel auch verfahrensrechtlich eine einheitliche Tat dar; umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 20 OWiG sachlich-rechtlich selbstständige Handlungen - von engen Ausnahmen abgesehen - auch mehrere Taten im prozessualen Sinne (vgl. nur BGH, Urt. v. 26.08.2020 - 6 StR 115/20 = NStZ 2020, 691 = JR 2021, 227; Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 394/21 = NStZ-RR 2022, 280; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021; 23.09.2020 - 2 StR 606/19 bei juris; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021, 795; 23.01.2018 - 2 StR 196/17 bei juris, jew. m.w.N.).
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