Rechtsprechung
BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung
- IWW
- rewis.io
Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung
- Betriebs-Berater
Versäumung der Berufungsfrist - Rechtsanwaltsverschulden bei vorschnellem Aufgeben der Telefaxübermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 ; ZPO § 520
Beruhen der unterbliebenen Übermittlung der Berufungsschrift an das Berufungsgericht auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten; Vorschnelle Aufgabe des Versuchs zur Übermittlung einen fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das ... - datenbank.nwb.de
Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Nach 3x gescheitertem Faxversand eines Schriftsatzes muss der Anwalt es weiter versuchen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsfrist - und das vorschnelle Aufgeben der Telefaxübermittlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben! (IBR 2021, 663)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 20.11.2020 - 2 O 486/19
- OLG Naumburg, 27.01.2021 - 5 U 188/20
- BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 204
- MDR 2021, 1482
- FamRZ 2021, 1812
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, juris Rn. 11, mwN). - BGH, 28.07.2022 - III ZB 65/21
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geltendmachung von …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (zB Senat, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, NJW-RR 2022, 204 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 15).