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   BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39631
BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • Betriebs-Berater

    Versäumung der Berufungsfrist - Rechtsanwaltsverschulden bei vorschnellem Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 ; ZPO § 520
    Beruhen der unterbliebenen Übermittlung der Berufungsschrift an das Berufungsgericht auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten; Vorschnelle Aufgabe des Versuchs zur Übermittlung einen fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Nach 3x gescheitertem Faxversand eines Schriftsatzes muss der Anwalt es weiter versuchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfrist - und das vorschnelle Aufgeben der Telefaxübermittlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben! (IBR 2021, 663)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 204
  • MDR 2021, 1482
  • FamRZ 2021, 1812
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, juris Rn. 11, mwN).
  • BGH, 28.07.2022 - III ZB 65/21

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geltendmachung von

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (zB Senat, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, NJW-RR 2022, 204 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 15).
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