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   BGH, 26.09.1973 - 3 StR 131/73   

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https://dejure.org/1973,2014
BGH, 26.09.1973 - 3 StR 131/73 (https://dejure.org/1973,2014)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1973 - 3 StR 131/73 (https://dejure.org/1973,2014)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1973 - 3 StR 131/73 (https://dejure.org/1973,2014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Freiheitsstrafe für die in § 60 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehenen Fristen - Auswirkungen einer neben einer Freiheitsstrafe ausgesprochenen Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 232
  • MDR 1974, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 131/73
    Die Verwertung dieser Strafe ist gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 § 61, § 49 Abs. 1 BZRG unzulässig; sie stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu berücksichtigen ist (BGHSt 24, 378).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 615/60

    Verurteilung wegen Meineides - Entschluss zu einer eidlich falschen Aussage

    Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 131/73
    Anders könnte es sein, wenn durch eine zunächst erfolgte Wahrunterstellung in dem Angeklagten der Irrtum hervorgerufen worden wäre, die - in Wahrheit unerhebliche - Tatsache sei erheblich, und wenn dieser Irrtum Wirkungen auf das Prozeßverhalten des Angeklagten gehabt hätte (BGH, Urteil vom 16. Februar 1961 - 1 StR 615/60, S. 5), wenn also der Angeklagte infolge der zunächst ausgesprochenen Wahrunterstellung in seiner Verteidigung beeinträchtigt worden wäre.
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 26.09.1973 - 3 StR 131/73
    Er bildet eine sogenannte Anhangentscheidung, die nicht bestehen bleiben kann, wenn die ihre Grundlage bildende Hauptentscheidung ganz oder teilweise aufgehoben wird (BayObLG MDR 1972, 804).
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Etwas anderes gilt lediglich für Verstöße gegen das Verwertungsverbot des § 49 BZRG, die als sachlich-rechtliche Mängel auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten sind (BGHSt 25, 100 [102] = NJW 1973, 523 [524]; BGHSt 25, 232 [233]; Senge a.a.O.).
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