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   BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78   

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https://dejure.org/1978,2580
BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78 (https://dejure.org/1978,2580)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1978 - 1 StR 293/78 (https://dejure.org/1978,2580)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78 (https://dejure.org/1978,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereitelung des Rechts des Zeugen zur zusammenhängenden Berichterstattung durch mehrfache Vorhalte und Fragen von Seiten des Vorsitzenden - Pflicht zur Unterrichtung der Zeugen über den Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten als bloße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Daß die Angeklagte nur vorübergehende Steuerverkürzungen beabsichtigte (UA S. 20/21), steht dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht entgegen; Steuereinnahmen werden auch dann verkürzt, wenn die nach den Steuergesetzen geschuldete Steuer unter Verheimlichung von Besteuerungsgrundlagen nicht rechtzeitig bei Fälligkeit entrichtet wird (RGSt 60, 182, 185; 70, 10; BGH NJW 1953, 1841; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht 1969 AO § 392 Erl.
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Auch mit ihrer Behauptung, das Ablehnungsbegehren des Verteidigers sei zu Unrecht als unzulässig verworfen worden, könnte die Revision nur durchdringen, wenn die Ablehnung sachlich gerechtfertigt gewesen wäre (BGHSt 23, 265, 267).
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Zwar kann dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige bei einer fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige Strafbefreiung für einzelne Teile der fortgesetzten Tat erlangen kann (BGH NJW 1974, 2293; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76), nicht ohne weiteres entnommen werden, daß auch der Ausschluß der Straffreiheit (§ 395 Abs. 2 AO a.F.) entsprechend beschränkbar sein müsse (dagegen Hübner a.a.O. § 371 Rdn. 104, 105, 117).
  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 196/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer

    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Zwar kann dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige bei einer fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige Strafbefreiung für einzelne Teile der fortgesetzten Tat erlangen kann (BGH NJW 1974, 2293; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76), nicht ohne weiteres entnommen werden, daß auch der Ausschluß der Straffreiheit (§ 395 Abs. 2 AO a.F.) entsprechend beschränkbar sein müsse (dagegen Hübner a.a.O. § 371 Rdn. 104, 105, 117).
  • RG, 22.04.1926 - II 139/26

    Enthält die bewußte Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung und Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Daß die Angeklagte nur vorübergehende Steuerverkürzungen beabsichtigte (UA S. 20/21), steht dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht entgegen; Steuereinnahmen werden auch dann verkürzt, wenn die nach den Steuergesetzen geschuldete Steuer unter Verheimlichung von Besteuerungsgrundlagen nicht rechtzeitig bei Fälligkeit entrichtet wird (RGSt 60, 182, 185; 70, 10; BGH NJW 1953, 1841; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht 1969 AO § 392 Erl.
  • RG, 12.12.1935 - 5 D 567/35

    Kann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden, wer gewaltsam eine

    Auszug aus BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78
    Daß die Angeklagte nur vorübergehende Steuerverkürzungen beabsichtigte (UA S. 20/21), steht dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht entgegen; Steuereinnahmen werden auch dann verkürzt, wenn die nach den Steuergesetzen geschuldete Steuer unter Verheimlichung von Besteuerungsgrundlagen nicht rechtzeitig bei Fälligkeit entrichtet wird (RGSt 60, 182, 185; 70, 10; BGH NJW 1953, 1841; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht 1969 AO § 392 Erl.
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    § 69 Abs. 1 Satz 2 StPO, der eine solche Unterrichtung vorschreibt, stellt eine Vorschrift dar, deren Verletzung mit der Revision nicht gerügt werden kann ( BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78; Pelchen in KK § 69 Rdn. 9 m.w.N.; Kleinknech Meyer a.a.O. § 69 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 741/83

    Erfordernis der Nachholung einer Vereidigung nach Wegfall eines

    Konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Aussagekorrektur trägt die Revision nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77 - Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78 - mitgeteilt bei Pelchen KK § 59 Rn. 14).
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