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   BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83   

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https://dejure.org/1985,1689
BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83 (https://dejure.org/1985,1689)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1985 - I ZR 85/83 (https://dejure.org/1985,1689)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1985 - I ZR 85/83 (https://dejure.org/1985,1689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verletzung einer Ausstattung durch die Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslung infolge Ausdehnung der Verkehrsgeltung des geschützten Kennzeichens über die konkret benutzte Form hinaus ("Sportschuhe")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 25
    "Sportschuhe"; Schutzumfang eines Kennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 252
  • MDR 1986, 466
  • GRUR 1986, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Diese in der Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigte Erkenntnis (vgl. z. B. BGH GRUR 1959, 423 - Fußballstiefel; BGH GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen; BGH GRUR 1986, 252, 253 - Sportschuhe; OLG München GRUR-RR 2001, 303 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, bestätigt durch Beschluss des BGH v. 02.05.2002 - I ZR 241/01, mit dem die Revision nicht angenommen wurde; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 274, 275; OLG Köln, Urt. v. 18.02.2005 - 6 U 165/04 = BeckRS 2008, 01713; OLG München, Urt. v. 10.11.2005 - 29 U 2238/05 = BeckRS 2005, 33909; OLG Köln, Urt. v. 16.12.2005 - 6 U 36/05 = BeckRS 2008, 00943) beruht auf dem Umstand, dass Sportschuhe und Sportbekleidungsstücke mit der Drei-Streifen-Kennzeichnung seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern (u. a. der Fußball-Bundesligamannschaft des FC Bayern München, der deutschen Fußball-Nationalmannschaft oder ausländischen Fußball-Vereins- oder -nationalmannschaften, aber auch bekannten Spitzensportlern z. B. im Tennis- oder Leichtathletikbereich) getragen werden und somit die DreiStreifen-Kennzeichnung jedermann im Rahmen der Print- und OnlineSportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung begegnet und daher überaus bekannt ist.
  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Der Beklagte Ziff. 4 haftet nicht schon deshalb auf Unterlassung, weil er der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten Ziff. 5 ist (hierzu und zum Folgenden BGH GRUR 1986, 252 - Sportschuhe; BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 2000, 259; Götting, Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtverletzungen und Wettbewerbsverstöße, GRUR 1994, 6).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Die hohe Bekanntheit der Klagemarke besteht seit langem (vgl. BGH, GRUR 1986, 24S-Sporthosen; GRUR 1986, 252-Sportschuhe; GRUR 1987, 364 Vier-Streifen-Schuh).
  • OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06

    Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person wegen

    Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits das Landgericht mit Recht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Wettbewerbsverstöße nur in Betracht, wenn die natürliche Person entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat (Bundesgerichtshof, Urteile vom 26. September 1985 - I ZR 86/83 - GRUR 1986, 248, 251 = NJW 1987, 127, 129 - "Sporthosen"- und I ZR 85/83 - GRUR 1986, 252, 253 -"Sportschuhe").

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