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   BGH, 26.09.1990 - VIII ZA 5/90   

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https://dejure.org/1990,3331
BGH, 26.09.1990 - VIII ZA 5/90 (https://dejure.org/1990,3331)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1990 - VIII ZA 5/90 (https://dejure.org/1990,3331)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1990 - VIII ZA 5/90 (https://dejure.org/1990,3331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsaufrechnung - Wertzusammenrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546
    Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 127
  • MDR 1991, 240
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Auszug aus BGH, 26.09.1990 - VIII ZA 5/90
    Daran fehlt es, weil das Berufungsgericht wegen des von ihm für eingreifend gehaltenen Aufrechnungsverbots über die Aufrechnungsforderung gerade nicht entschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1984 - VIII ZR 217/83 = KostRsp. GKG § 19 Nr. 92 = WM 1985, 264 unter III 2).
  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus BGH, 26.09.1990 - VIII ZA 5/90
    Unerheblich ist, ob das Berufungsgericht die Aufrechnungserklärung - soweit sie der Berufungsbegründung des Beklagten überhaupt entnommen werden kann - zutreffend als gegen den aus dem Leasingvertrag hergeleiteten Teil der Klageforderung gerichtet angesehen hat; war das unrichtig, eine Aufrechnung vielmehr gegenüber dem kaufvertraglichen Anspruch erklärt, so ändert auch dies nichts daran, daß eine rechtskraftfähige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung nicht ergangen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Mai 1988 - VIII ZR 18/88 = BGHR § 322 Abs. 2 - Hilfsaufrechnung 3 = WM 1988, 1322, 1323), wie im übrigen der Beklagte in seiner Antragsschrift selbst meint.
  • OLG Schleswig, 19.12.2013 - 1 W 67/13

    Streitwertfestsetzung: Voraussetzung für eine Wertaddition von Berufung und

    Er ist hiervon in seinem Beschluss vom 26.9.1990 (Az.: VIII ZA 5/90, NJW-RR 1991, 127) auch nicht abgewichen, sondern hat lediglich festgestellt, dass eine Wertaddition der zur Aufrechnung gestellten Forderung in der Berufungsinstanz in dem Fall einer unstatthaften Berufung voraussetzt, dass die Vorinstanz über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung erlassen hat.
  • BGH, 15.10.2001 - II ZR 238/00

    Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung

    In einem solchen Falle liegt im Hinblick auf die zur Aufrechnung gestellte Forderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung nicht vor (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1990 - VIII ZA 5/90, MDR 1991, 240; Beschl. v. 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538).
  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 266/96

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn - Mangelhaftigkeit eines Werkes -

    Dabei kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht zu Recht die Aufrechnung der Beklagten als gegenstandslos angesehen hat, denn auch das rechtsirrige Übergehen einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung erhöht die Beschwer des Rechtsmittelführers nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1990 - VIII ZA 5/90 = NJW-RR 1991, 127 = KostRspr GKG § 19 Nr. 164 = BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Hilfsaufrechnung 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1997 - 10 U 38/97

    Berufung: Streitwerterhöhung bei erklärter Hilfsaufrechnung und

    Daran fehle es, wenn das Berufungsgericht wegen eines von ihm für eingreifend erachteten Aufrechnungsverbots über die Aufrechnungsforderung gerade nicht entschieden habe (Beschl. v. 26. September 1990, Aktz.: VIII ZA 5/90, NJW-RR 1991, 127 = MDR 1991, 240).
  • OLG Bamberg, 19.01.1993 - 7 U 24/92

    Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen während des Konkurses; Anfechtbarkeit der

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  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 270/91

    Höhe einer Klageforderung bei Schadensersatzpflicht durch fehlerhafte Beratung

    1978, 440 f.; Beschluß vom 26. September 1990 - VIII ZA 5/90 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Beschwer 2).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 157/92

    Änderung des Streitwertes einer Beschwer - Bestimmung des Streitwertes nach

    Es kann dahinstehen, ob vorliegend eine Ausnahme von dem Grundsatz in Betracht kommt, daß die Beschwer in der Regel nicht höher sein kann als der Streitwert (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.1990 - VIII ZA 5/90, NJW-RR 1991, 127).
  • LG Magdeburg, 07.10.2010 - 5 O 2671/06

    Abänderung des Streitwerts von Amts wegen nach Abänderung des landgerichtlichen

    Denn das Hinzurechnen des Wertes der Forderung aus der Hilfsaufrechung setzt voraus - dies ist der Sinn- und Zweck der Anrechnungsvorschrift -, dass diese Forderung durch eine Entscheidung hierüber, die auch auch noch im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens Bestand hat, eine der Rechtskraft fähigen Entscheidung (BGH, B.v. 26.09.1990, VIII ZA 5/90 und BGH U.v. 26. November 1984 - VIII ZR 217/83) enthält.
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