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   BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01, 2 AR 137/01   

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https://dejure.org/2001,7809
BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01, 2 AR 137/01 (https://dejure.org/2001,7809)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2001 - 2 ARs 258/01, 2 AR 137/01 (https://dejure.org/2001,7809)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2001 - 2 ARs 258/01, 2 AR 137/01 (https://dejure.org/2001,7809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Statthaftigkeit - Verfahrensrüge - Ausschließungsantrag - Beschwer

  • Judicialis

    StPO § 138a; ; StPO § 138b; ; StPO § 138c Abs. 3; ; StPO § 138d Abs. 6 Satz 3; ; StPO § 138d Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01

    Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines selbst beschuldigten

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01
    Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Juli 2001 - Az.: 3 ARs 25/01 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01
    Eine analoge Anwendung dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2000, 330; BGHSt 29, 13, 14; Keinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 304 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01
    Eine analoge Anwendung dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2000, 330; BGHSt 29, 13, 14; Keinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 304 Rdn. 12 m.w.N.).
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