Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2336
BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,2336)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,2336)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,2336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtfreiheitsstrafe - Gesamtstrafenbildung - Prozessuale Tat - Lebensvorgang - Erwähnung in Anklageschrift

  • Judicialis

    StPO § 264; ; StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1
    Zeitlicher Zusammenhang ist beim prozessualen Tatbegriff von untergeordneter Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Somit umfasst derLebensvorgang, aus dem die Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, selbst wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 82; NStZ-RR 2012, 355, 356; OLG Hamm BeckRS 2008, 01947).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145 f.; 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 36 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Die Zuordnung eines Geschehens zu einer prozessualen Tat in diesem Sinne hängt von den Umständen im Einzelfall ab, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muss sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH, NStZ 1984, 469 m. w. N.; BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; BGH, NJW 1999, 1413 [1414]; BGH, NStZ-RR 2003, 82).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Dies kann nicht unabhängig von der verletzten Strafbestimmung beurteilt werden (BGHSt 45, 211; BGH NStZ 2006, 350; NStZ-RR 2003, 82; wistra 2002, 25).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

    Ein solcher einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt vor, wenn einzelne Lebenssachverhalte und Verhaltensweisen inhaltlich so miteinander verknüpft sind, dass sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden dergestalt, dass ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (u.a. BGHSt 23, 141 ff. (144 ff.); NStZ-RR 2003, 82; Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 264 Rn. 2, 3, Leipziger Kommentar-Gollwitzer, StPO, 10. Auflage, § 264 Rn. 5; Göhler, a.a.O., vor § 59 Rn. 50 a - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 86/08

    Anklageprinzip; Verfahrenshindernis (fehlende Anklage); prozessuale Tat; Tat im

    Dies reicht nicht aus, erforderlich ist vielmehr ein sachlicher Zusammenhang (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 36).
  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Vielmehr ist auf die Umstände des Einzelfalls und ihre Verknüpfungen abzustellen (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 82).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat;

    Somit umfasst der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 82 m.w.N.; NJW 1996, 1160 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 82; NJW 1997, 3034).

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher

    § 12 Abs. 2 Nr. 2 StrRehaG spricht in diesem Sinne auch nicht von Taten, wie beispielsweise § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO nahe legen würde, sondern vom Vorwurf, der eher auf die Tat im prozessualen Sinne und damit auf den der Verurteilung zugrunde liegenden geschichtlichen Vorgang hinweist, der sich aus mehreren, den gesetzlichen Tatbestand erfüllenden strafbaren Handlungen des Verurteilten zusammen setzen kann (vgl. zum prozessualen Tatbegriff BGH NStZ-RR 1996, 203; 2003, 82; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 79 f.).
  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

    Die innere Verknüpfung der mehreren Vorgänge muss so sein, dass ihre getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BVerfGE 45, 434; BGHSt 23, 141; 29, 288, 293; 35, 14; NStZ-RR 03, 82; 07, 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht