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   BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06   

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https://dejure.org/2007,5735
BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06 (https://dejure.org/2007,5735)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - IV ZR 207/06 (https://dejure.org/2007,5735)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - IV ZR 207/06 (https://dejure.org/2007,5735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen Anwesens als Landgut im Sinne von § 2312 BGB; Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 2312

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2312; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2000 - IV ZR 222/98

    Auseinandersetzung mit eiem Verkehrswertgutachten

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Das würde besondere Sachkunde voraussetzen, für die sich der Kläger auf das Gutachten eines Sachverständigen berufen durfte (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2000 - IV ZR 222/98 - ZEV 2001, 116 unter 2 c).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06

    Beurteilung eines Sachverhalts aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Damit ist das Recht des Klägers auf Gehör vor Gericht verletzt worden (vgl. BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Dass bis zum Erbfall drei Personen auf dem Hof lebten und die Landwirtschaft betrieben haben, besagt insbesondere im Hinblick auf die Rente und das Sparguthaben noch nicht, dass ein erheblicher Teil des Lebensunterhalts der Eltern auch zur Zeit des Erbfalls noch aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden konnte, diese also dauerhaft weiter eine selbständige Nahrungsquelle darstellte (vgl. BGHZ 98, 375, 377 ff.; 98, 382, 388; Senatsurteil vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 - NJW-RR 1992, 770 unter 2 und 3).
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Dass bis zum Erbfall drei Personen auf dem Hof lebten und die Landwirtschaft betrieben haben, besagt insbesondere im Hinblick auf die Rente und das Sparguthaben noch nicht, dass ein erheblicher Teil des Lebensunterhalts der Eltern auch zur Zeit des Erbfalls noch aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden konnte, diese also dauerhaft weiter eine selbständige Nahrungsquelle darstellte (vgl. BGHZ 98, 375, 377 ff.; 98, 382, 388; Senatsurteil vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 - NJW-RR 1992, 770 unter 2 und 3).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Vom Kläger, der nicht darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 unter I 1 a.E.), kann nicht erwartet werden, dass er seine Behauptung, mit dem Anwesen sei ein nachhaltig erzielbarer Reinertrag zur Existenzsicherung nicht mehr zu erwirtschaften gewesen, über die von ihm gegebenen Hinweise auf unzureichende Stallungen und Fehler des von der Beklagten vorgelegten Ertragswertgutachtens hinaus substantiiert.
  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Dass bis zum Erbfall drei Personen auf dem Hof lebten und die Landwirtschaft betrieben haben, besagt insbesondere im Hinblick auf die Rente und das Sparguthaben noch nicht, dass ein erheblicher Teil des Lebensunterhalts der Eltern auch zur Zeit des Erbfalls noch aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden konnte, diese also dauerhaft weiter eine selbständige Nahrungsquelle darstellte (vgl. BGHZ 98, 375, 377 ff.; 98, 382, 388; Senatsurteil vom 11. März 1992 - IV ZR 62/91 - NJW-RR 1992, 770 unter 2 und 3).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06
    Damit ist das Recht des Klägers auf Gehör vor Gericht verletzt worden (vgl. BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • OLG München, 23.08.2021 - 33 U 325/21

    Kein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Belegvorlage

    Ist streitig, ob ein landwirtschaftliches Anwesen ein Landgut ist und ist für diese Feststellung besondere Sachkunde erforderlich, muss gegebenenfalls ein Gutachten eingeholt werden (BGH ZEV 2008, 40; Horn in: Burandt/Rojahn 3. Auflage § 2312 BGB Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2014 - 15 UF 120/14

    Zugewinnausgleich: Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Die Besitzung muss eine gewisse Größe erreichen und für den Inhaber eine selbständige Nahrungsquelle darstellen, wobei eine Ackernahrung nicht erforderlich ist (vgl. BGHZ 98, 375 = FamRZ 1987, 378, 379; BGH FamRZ 2008, 140; Staudinger/Haas (2006) § 2312 Rn. 10).
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Der Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, in denen der Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe besondere Bedeutung beigemessen wird (BGH, Urt. v. 22.10.1986, IVa ZR 143/85, BGHZ 98, 382 ff. zum Landgut; BGH, Beschl. v. 26.9.2007, IV ZR 207/06, FamRZ 2008, 140 f.) übersieht, dass es in diesen Fällen - anders als im vorliegenden Fall mit dem nach der HöfeO maßgeblichen Wirtschaftswert - keinen vom Gesetzgeber selbst schon abstrakt formulierten Maßstab zur Abgrenzung wirtschaftlich hinreichend leistungsfähiger und aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr hinreichend leistungsfähiger Betriebe gab.
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