Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12580
BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,12580)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - IV ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,12580)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - IV ZB 39/06 (https://dejure.org/2007,12580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen bei Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte; Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 84; ; ZPO § 87; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 575 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 172 Abs. 1 § 84
    Zeitpunkt der Zustellung bei Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06
    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen ist danach die zeitlich erste Zustellung an einen von mehreren Prozessbevollmächtigten - im Streitfall jene vom 18. Oktober 2006 - ausschlaggebend (BGHZ 112, 345, 347; BGH, Beschluss vom 8. März 2004 - II ZB 21/03 - FamRZ 2004, 865 unter 1 a; Musielak/Wolst, ZPO 5. Aufl. § 172 Rdn. 4 a.E.; Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl. § 172 Rdn. 9).

    Die bei einem Anwaltsprozess insoweit erforderliche eindeutige Anzeige des Erlöschens einer Prozessvollmacht, verbunden mit der Mitteilung, ein weiterer, bereits bestellter Prozessbevollmächtigter werde nunmehr die Interessen der Partei im anhängigen Rechtsstreit ausschließlich wahrnehmen, ist im vorliegenden Fall erst in dem am 4. Dezember 2006 und damit nach Zustellung des Verwerfungsbeschlusses beim Berufungsgericht eingegangenen Schriftsatz des Beklagten zu sehen (zu diesen Anforderungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80 - NJW 1980, 2309 unter II 1; vom 8. März 2004 aaO unter 1 b).

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06
    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen ist danach die zeitlich erste Zustellung an einen von mehreren Prozessbevollmächtigten - im Streitfall jene vom 18. Oktober 2006 - ausschlaggebend (BGHZ 112, 345, 347; BGH, Beschluss vom 8. März 2004 - II ZB 21/03 - FamRZ 2004, 865 unter 1 a; Musielak/Wolst, ZPO 5. Aufl. § 172 Rdn. 4 a.E.; Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl. § 172 Rdn. 9).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80

    Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06
    Die bei einem Anwaltsprozess insoweit erforderliche eindeutige Anzeige des Erlöschens einer Prozessvollmacht, verbunden mit der Mitteilung, ein weiterer, bereits bestellter Prozessbevollmächtigter werde nunmehr die Interessen der Partei im anhängigen Rechtsstreit ausschließlich wahrnehmen, ist im vorliegenden Fall erst in dem am 4. Dezember 2006 und damit nach Zustellung des Verwerfungsbeschlusses beim Berufungsgericht eingegangenen Schriftsatz des Beklagten zu sehen (zu diesen Anforderungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80 - NJW 1980, 2309 unter II 1; vom 8. März 2004 aaO unter 1 b).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 1 B 14.22

    Zustellung bei mehreren Bevollmächtigten

    Für den Beginn des Laufes prozessualer Fristen ist die zeitlich erste Zustellung ausschlaggebend (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 9 B 776.98 - NJW 1998, 3582; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - IV ZB 39/06 - BeckRS 2007, 17402 Rn. 5).
  • OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei

    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen folgt daraus, dass die zeitlich erste Zustellung ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 3, [...]; BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - IV ZB 39/06 -, Rn. 5, [...]; BGH, Beschluss vom 08.03.2004 - II ZB 21/03 -, Rn. 6, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht