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   BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13   

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https://dejure.org/2013,32761
BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13 (https://dejure.org/2013,32761)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 StR 271/13 (https://dejure.org/2013,32761)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 StR 271/13 (https://dejure.org/2013,32761)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 2 S 1 StPO, § 275 Abs 2 S 2 StPO
    Persönliche Unterzeichnung des Strafurteils durch die mitwirkenden Richter: Anforderungen an die Verhinderung eines Richters wegen Überlastung mit anderen Dienstgeschäften

  • Wolters Kluwer

    Unterschrift der Richter als Voraussetzung für das rechtzeitige Gelangen eines Urteils zu den Akten

  • rewis.io

    Persönliche Unterzeichnung des Strafurteils durch die mitwirkenden Richter: Anforderungen an die Verhinderung eines Richters wegen Überlastung mit anderen Dienstgeschäften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2; StPO § 338 Nr. 7
    Unterschrift der Richter als Voraussetzung für das rechtzeitige Gelangen eines Urteils zu den Akten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VorsRiOLG: "Bin überlastet - schaffe 27 Seiten lesen in drei Tagen nicht…”

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufgestiegen - Urteil aber nicht mehr unterschrieben...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 355
  • StV 2015, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13
    Die Unterzeichnung eines Strafurteils ist ein dringliches unaufschiebbares Dienstgeschäft (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358), dessen Vornahme nur ausnahmsweise wegen anderer Dienstgeschäfte zurückzustehen hat.

    Zwar kann die Versetzung an ein anderes Gericht - wie hier die Versetzung an das Thüringer Oberlandesgericht - im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 mwN).

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13
    Da die Revision jedoch ausdrücklich geltend macht, dass die vermerkte Verhinderung auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen beruht, hätte es näherer Darlegung in der dienstlichen Erklärung von Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht bedurft, auf welchen Umständen die geltend gemachte Überlastung mit anderweitigen Dienstgeschäften beruht (vgl. BGHSt 31, 212).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13
    Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil grundsätzlich nur dann, wenn es von allen an der Entscheidung mitwirkenden Richtern unterzeichnet ist (vgl. § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO; BGHSt 26, 247, 248) bzw. eine etwaige Verhinderung unter dem Urteil ordnungsgemäß vermerkt ist (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 27.01.2021 - 1 StR 495/20

    Unterzeichnung des Urteils durch alle mitwirkenden Richter (Verhinderungsvermerk:

    Vollständig zu den Akten gelangt ist ein Urteil nur dann, wenn es entweder von allen an der Entscheidung mitwirkenden Richtern unterzeichnet ist (vgl. § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) oder eine etwaige Verhinderung (z.B. die Versetzung an ein anderes Gericht, die im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen kann, vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2013 - 2 StR 271/13 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10 Rn. 7 mwN) unter dem Urteil ordnungsgemäß vermerkt (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO) und innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist unterschrieben worden ist.
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