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   BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27752
BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 32 Abs 1 RVG
    Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren bei Beschränkung des Rechtsmittels erst in der Rechtsmittelbegründung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des gerichtlich festzusetzenden Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren bei Beschränkung des Rechtsmittels erst in der Rechtsmittelbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 47 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 1
    Bestimmung des gerichtlich festzusetzenden Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkte Rechtsmittelbegründung: Welcher Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streitwert im Rechtmittelverfahren nach den Anträgen des Rechtsmittelführers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertfestsetzung für ein erst in der Begründung beschränktes Rechtsmittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revisionsbeschränkung erlaubt keine Kostenfestsetzung über nicht weiter verfolgtes Klagebegehren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Revisionsbeschränkung erlaubt keine Kostenfestsetzung über nicht weiter verfolgtes Klagebegehren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkte Rechtsmittelbegründung: Welcher Streitwert? (IBR 2014, 1297)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2173
  • MDR 2013, 1376
  • FamRZ 2013, 1971
  • WM 2013, 2098
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12

    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11
    Voraussetzung einer gerichtlichen Festsetzung des für die anwaltlichen Gebühren maßgeblichen Werts nach §§ 32, 33 RVG ist nämlich, dass Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren in Rede stehen (BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 143/18

    Rechtsanwaltsvergütung: Pflicht zur Abrechnung und Rückzahlung erhaltener

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, ZIP 2013, 2173 Rn. 2; Urteil vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 21).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG, der dem früheren § 9 BRAGO inhaltlich entspricht (BT-Drucks. 15/1971, S. 196), auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv Rn. 2; vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, WM 2013, 2098 Rn. 2).

    Fehlt es daran, ist der Rechtsanwalt nicht gehindert, für seine auf einem umfassenderen Auftrag beruhenden Tätigkeiten Gebühren entsprechend seiner weitergehenden Tätigkeit gegen seinen Mandanten geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013, aaO Rn. 4).

  • BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19

    Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde

    Die schon mit Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Rücknahme der Hilfsaufrechnung führt dazu, dass die Hilfsaufrechnung für den gerichtlichen Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16 - NJW-RR 2018, 700 Rn. 23 und BGH Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 - MDR 2013, 1376).
  • BGH, 22.06.2023 - KZR 42/20

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist diese Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12 Rn. 2; Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 Rn. 2).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, Rn. 2; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, Rn. 21; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 47, Rn. 49).
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des

    Nur wenn keine Begründung vorliegt, prüft das Beschwerdegericht für die Festsetzung des Verfahrenswertes die Beschwer (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11 -, Rn. 2, juris, zu § 47 GKG).
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