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BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen
- rewis.io
Verhängung von Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen bei einem Ersttäter
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 26.04.2018 - 23 KLs 1/18
- BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 216
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von …
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18
Dass die Strafkammer die zurechenbare Schuld der jugendlichen Angeklagten nicht, wie regelmäßig geboten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155 f.), auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts bewertet hat, erweist sich hier ebenfalls nicht als durchgreifend rechtsfehlerhaft. - BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92
Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18
Den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine solche Fallgestaltung zu beachtenden rechtlichen Maßstab, wonach schädliche Neigungen zu bejahen sein können, wenn schon vor der Tat entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel gegeben sind, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass die Angeklagten weitere Straftaten begehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 6), hat die Strafkammer letztlich nicht verkannt.