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   BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61   

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https://dejure.org/1962,4353
BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61 (https://dejure.org/1962,4353)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1962 - V ZR 53/61 (https://dejure.org/1962,4353)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - V ZR 53/61 (https://dejure.org/1962,4353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Änderung der Verhältnisse durch fehlende Bebauung eines Grundstücks - Erschütterung des Gleichgewichts der beiderseitigen Leistungen - Unterschied zwischen Beweggrund und Geschäftsgrundlage - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60

    Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die von ihr angeführten zahlreichen Lastenausgleichs-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, betrafen durchweg die Auswirkungen der einschlägigen Gesetzgebung auf bereits vorher begründete Vertragsverhältnisse; es ging dort jeweils um die Frage, ob die Vorstellungen, die sich die Beteiligten bei Vertragsabschluß über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen und im Zusammenhang damit über die künftige Ausgestaltung des Lastenausgleichs gemacht und die sie ihren Vereinbarungen zugrunde gelegt hatten, so sehr von der späteren, nicht vorausgesehenen gesetzlichen Regelung abwichen, daß dem benachteiligten Vertragspartner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gegen den anderen Teil ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. z.B. die Urteilsveröffentlichungen in WM 1958, 175; 1959, 665; 1961, 210; 1961, 1303).

    Daß § 242 BGB grundsätzlich auch auf Ansprüche - nicht bloß auf Verbindlichkeiten - aus dem Lastenausgleich Anwendung findet, ist zwar richtig (Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 1961, V ZR 136/60, NJW 1962, 29 = WM 1961, 1303), aber für den vorliegenden Fall belanglos, da der Streit hier einzig um die Übernahme der Hypothekengewinnabgabe geht.

    Daß der Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls, wie die Revision geltend macht, auch bei schon vollständig abgewickelten Verträgen eine Rolle spielen kann (vgl. BGHZ 25, 390, 393 f, sowie die weiteren von ihr angeführten Urteile des Senats WM 1961, 212, 213 und 1961, 1303, 1305), hat das Berufungsgericht keineswegs verkannt.

  • BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59
    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Soweit sie unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. November 1960, V ZR 140/59 (LM BGB § 242 Bb Nr. 38 = WM 1961, 212, 213) geltend macht, nach der Rechtsprechung spiele es für die Anwendung dieser Grundsätze keine Rolle, ob der betreffende Kaufvertrag vor oder nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes abgeschlossen worden sei, wird von ihr übersehen, daß auch jenes Urteil einen auf Gesetzgebungsakt beruhenden Wegfall der Geschäftsgrundlage zum Gegenstand hatte; es handelte sich dort um die Auswirkungen des § 146 a (Ermäßigung der Hypothekengewinnabgabe um das sogenannte Berlin-Drittel), der erst nachträglich, im Jahre 1955, in das Lastenausgleichsgesetz eingefügt wurde (ebenso das Urteil vom 30. November 1959, V ZR 125/58, WM 1960, 234, 236; vgl. auch Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 263).

    Daß der Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls, wie die Revision geltend macht, auch bei schon vollständig abgewickelten Verträgen eine Rolle spielen kann (vgl. BGHZ 25, 390, 393 f, sowie die weiteren von ihr angeführten Urteile des Senats WM 1961, 212, 213 und 1961, 1303, 1305), hat das Berufungsgericht keineswegs verkannt.

  • BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die von ihr angeführten zahlreichen Lastenausgleichs-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, betrafen durchweg die Auswirkungen der einschlägigen Gesetzgebung auf bereits vorher begründete Vertragsverhältnisse; es ging dort jeweils um die Frage, ob die Vorstellungen, die sich die Beteiligten bei Vertragsabschluß über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen und im Zusammenhang damit über die künftige Ausgestaltung des Lastenausgleichs gemacht und die sie ihren Vereinbarungen zugrunde gelegt hatten, so sehr von der späteren, nicht vorausgesehenen gesetzlichen Regelung abwichen, daß dem benachteiligten Vertragspartner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gegen den anderen Teil ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. z.B. die Urteilsveröffentlichungen in WM 1958, 175; 1959, 665; 1961, 210; 1961, 1303).

    Auf die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56 (WM 1958, 330 = LM LAG § 99 Nr. 1), 25. März 1959, V ZR 14/58 (WM 1959, 665 = LM LAG § 199 Nr. 2) und 29. September 1961 (vgl. oben) kann die Revision sich für ihren gegenteiligen Standpunkt nicht berufen, denn dort waren keine solche tatrichterlichen Feststellungen getroffen worden wie hier.

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (Urteile des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50 S. 24 f, vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53 S. 18 und vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R).
  • BGH, 25.02.1955 - V ZR 103/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (Urteile des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50 S. 24 f, vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53 S. 18 und vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R).
  • BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (Urteile des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50 S. 24 f, vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53 S. 18 und vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R).
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Auf die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56 (WM 1958, 330 = LM LAG § 99 Nr. 1), 25. März 1959, V ZR 14/58 (WM 1959, 665 = LM LAG § 199 Nr. 2) und 29. September 1961 (vgl. oben) kann die Revision sich für ihren gegenteiligen Standpunkt nicht berufen, denn dort waren keine solche tatrichterlichen Feststellungen getroffen worden wie hier.
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Daß der Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls, wie die Revision geltend macht, auch bei schon vollständig abgewickelten Verträgen eine Rolle spielen kann (vgl. BGHZ 25, 390, 393 f, sowie die weiteren von ihr angeführten Urteile des Senats WM 1961, 212, 213 und 1961, 1303, 1305), hat das Berufungsgericht keineswegs verkannt.
  • BGH, 30.11.1959 - V ZR 125/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Soweit sie unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. November 1960, V ZR 140/59 (LM BGB § 242 Bb Nr. 38 = WM 1961, 212, 213) geltend macht, nach der Rechtsprechung spiele es für die Anwendung dieser Grundsätze keine Rolle, ob der betreffende Kaufvertrag vor oder nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes abgeschlossen worden sei, wird von ihr übersehen, daß auch jenes Urteil einen auf Gesetzgebungsakt beruhenden Wegfall der Geschäftsgrundlage zum Gegenstand hatte; es handelte sich dort um die Auswirkungen des § 146 a (Ermäßigung der Hypothekengewinnabgabe um das sogenannte Berlin-Drittel), der erst nachträglich, im Jahre 1955, in das Lastenausgleichsgesetz eingefügt wurde (ebenso das Urteil vom 30. November 1959, V ZR 125/58, WM 1960, 234, 236; vgl. auch Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 263).
  • BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
    Die von ihr angeführten zahlreichen Lastenausgleichs-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, betrafen durchweg die Auswirkungen der einschlägigen Gesetzgebung auf bereits vorher begründete Vertragsverhältnisse; es ging dort jeweils um die Frage, ob die Vorstellungen, die sich die Beteiligten bei Vertragsabschluß über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen und im Zusammenhang damit über die künftige Ausgestaltung des Lastenausgleichs gemacht und die sie ihren Vereinbarungen zugrunde gelegt hatten, so sehr von der späteren, nicht vorausgesehenen gesetzlichen Regelung abwichen, daß dem benachteiligten Vertragspartner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gegen den anderen Teil ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. z.B. die Urteilsveröffentlichungen in WM 1958, 175; 1959, 665; 1961, 210; 1961, 1303).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht.
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Im übrigen liegt die Feststellung, ein bestimmter Umstand sei nicht Geschäftsgrundlage geworden, auf tatsächlichem Gebiet und kann vom Revisionsgericht nur nach der Richtung nachgeprüft werden, ob sie auf einem Rechtsverstoß beruht (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, S. 8, WM 1963, 137, 138 mit Nachw.).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 181/62

    Rechtsmittel

    Wenn das angefochtene Urteil bei der Frage der grundlegenden Bedeutung vom "übereinstimmenden Willen der Parteien" spricht (S. 55 Mitte), so bezieht sich das nicht auf den zum Vertragsinhalt gewordenen Geschäftswillen, sondern es sind damit diejenigen Vorstellungen der Beteiligten gemeint, die nicht im Vertrage selbst ihren Niederschlag gefunden haben Mit ihrer Behauptung, auch die fehlende Voraussicht des Umfangs der gegenwärtig durchgeführten Straßenbauprogramme sei Grundlage des Gestattungsvertrages gewesen, greift die Revision in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise die gegenteilige tatrichterliche Würdigung an; die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einem Rechtsverstoß beruht, für die Revisionsinstanz bindend (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, S. 8, WM 1963, 137, 138).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62

    Rechtsmittel

    Mit ihrer Behauptung, auch die fehlende Voraussicht des Umfanges der gegenwärtig durchgeführten Straßenbauprogramme sei Grundlage des Gestattungsvertrages gewesen, greift die Revision in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise die gegenteilige tatrichterliche Würdigung an; die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einem Rechtsverstoß beruht, für die Revisionsinstanz bindend (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, S. 8, WM 1963, 137, 138).
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