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BGH, 26.10.1978 - IX ZR 30/75 |
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- BGH, 18.05.1978 - IX ZR 48/77
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Auszug aus BGH, 26.10.1978 - IX ZR 30/75
Bei der erneuten Entscheidung wird der Tatrichter zu beachten haben, daß nach dem Urteil des Senats vom 18. Mai 1978 (IX ZR 48/77, zur Veröffentlichung bestimmt) eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht an das Landgericht in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht mehr angängig ist.