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   BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90   

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https://dejure.org/1990,4788
BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90 (https://dejure.org/1990,4788)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1990 - 2 StR 464/90 (https://dejure.org/1990,4788)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 464/90 (https://dejure.org/1990,4788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil bei alkoholbedingter eingeschränkter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
    Jedoch kann die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe schon deshalb keinen Bestand haben, weil das Tatgericht nicht erwogen hat, ob das mit dieser Anordnung erstrebte Ziel auch zu erreichen ist, wenn nur ein Teil der 9-jährigen Freiheitsstrafe vorabvollstreckt wird (vgl. BGH StV 1986, 489; vgl. auch BGH, NJW 1988, 216).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
    War damit die vom Landgericht hervorgehobene kriminelle Intensität des Vorgehens aber (möglicherweise) selbst Ausfluß der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit, dann läßt sich damit jedenfalls nicht vereinbaren, daß das Landgericht diesem Umstand ausschlaggebendes Gewicht (vgl. ... in erster Linie ...) beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
    Jedoch kann die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe schon deshalb keinen Bestand haben, weil das Tatgericht nicht erwogen hat, ob das mit dieser Anordnung erstrebte Ziel auch zu erreichen ist, wenn nur ein Teil der 9-jährigen Freiheitsstrafe vorabvollstreckt wird (vgl. BGH StV 1986, 489; vgl. auch BGH, NJW 1988, 216).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
    Sollte der neue Tatrichter erneut zur uneingeschränkten Anordnung des Vorwegvollzugs kommen, wird dies unter den Voraussetzungen der Entscheidung BGH NStZ 1985, 91 auch schon bei der Bemessung der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen sein.".
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
    Er muß sich vielmehr bewußt sein und sich im Urteil damit auch auseinandersetzen, daß Umstände der Tatbegehung in besonderer Weise durch den geistigen und seelischen Ausnahmezustand beeinflußt sein können und ihm dann nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden dürfen (BGH a.a.O.; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1986, 2 StR 674/86).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung

    Es wurde zutreffend bedacht, daß die Hartnäckigkeit des Angeklagten bei der Verfolgung seines Tatentschlusses auch Ausfluß seiner alkoholischen Enthemmung war und ihm deshalb nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden darf (vgl. BGHR § 21, Strafzumessung 3; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 464/90).
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