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BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorwegvollzug der Strafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Gründe für die vom Gesetzgeber angeordnete Reihenfolge der Entziehung vor Vollzug der Strafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90
Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger …
Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93
Gerade bei längeren Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Betroffenen schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er in der Strafanstalt an der Verwirklichung des Vollzugsziels der Strafe mitarbeiten kann (BGHSt 37, 160, 162). - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93
Er ändert daher den Ausspruch über die Reihenfolge der Vollstreckung dahingehend, daß es beim Regelvollzug nach § 67 Abs. 1 StGB verbleibt (vgl. BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug 6). - BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86
Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93
Überzeugende Gründe vermag die Strafkammer hierfür nicht anzuführen; sie hätten aber im landgerichtlichen Urteil Erwähnung finden müssen (vgl. BGH NStZ 1986, 428). - BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91
Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer …
Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93
Darüber hinaus fehlen aber nachvollziehbare Gründe, warum ein anschließender Strafvollzug den Maßregelerfolg gefährden und wie sich dies bei dem betroffenen Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9 m.w.N.). - BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89
Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …
Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers soll mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers möglichst umgehend begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4).
- BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen …
Soweit die Strafkammer darauf abstellt, den Angeklagten solle die Möglichkeit eröffnet werden, "nicht nach erfolgter Therapierung zunächst in Strafhaft zurückkehren zu müssen", fehlen nachvollziehbare Gründe, warum ein anschließender Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei den betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 594/93).