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   BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99   

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https://dejure.org/1999,2675
BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99 (https://dejure.org/1999,2675)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - LwZR 3/99 (https://dejure.org/1999,2675)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - LwZR 3/99 (https://dejure.org/1999,2675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BGB § 203 Abs. 2

  • nomos.de PDF, S. 39

    § 203 Abs. 2 BGB
    Kreispachtvertrag/Ersatzansprüche/Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Kreispacht - Landwirt - Grundstück - Verjährung - Ersatzanspruch - Pächter - Kreis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung; Ersatzansprüche; Kreispachtgeschädigter

  • Judicialis

    BGB § 203 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203 Abs. 2
    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 949
  • NJ 2000, 370
  • WM 2000, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99
    Die Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter wirkt nicht deswegen über den 31. Januar 1995 hinaus fort, weil der zuständige Kreis die Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt und ohne Individualisierung des Anspruchsgegners abgetreten hat (Ergänzung zu BGHZ 129, 282).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats verjähren die Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten gegen die LPG wegen Verlusts oder Verschlechterung von Inventar in der Regel in sechs Monaten ab Rückgabe des Betriebes, wobei die Verjährung allerdings bis zum 31. Januar 1995 gehemmt war (BGHZ 129, 282).

    Jedenfalls ist die Abtretung mit Schreiben vom 14. Juli 1995 durch den dazu befugten (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312; 129, 282, 286) Altmarkkreis S. vorgenommen worden.

    Zu einer trotz äußerster billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vermeidbaren Rechtsunkenntnis, die eine Hemmung nach § 203 BGB rechtfertigen könnte (Senat, BGHZ 129, 282, 289), führten auch nicht die späteren Aufteilungen und Zusammenschlüsse dieser Genossenschaften.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99
    Jedenfalls ist die Abtretung mit Schreiben vom 14. Juli 1995 durch den dazu befugten (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312; 129, 282, 286) Altmarkkreis S. vorgenommen worden.

    Mit dem Untergang des Rates des Kreises infolge des Inkrafttretens der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 ist der Ersatzanspruch nicht erloschen; er wird vielmehr als fortbestehend behandelt (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 307).

    Mit den Senatsentscheidungen vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 285 und BGHZ 127, 297) war diese Unklarheit beseitigt.

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 279/96

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung bei Parteiwechsel auf der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99
    Dieser vom Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfbaren (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997, VI ZR 279/96, NJW 1998, 1496, 1497 m.w.N.) Auslegung tritt der Senat aus den vom Berufungsgericht dargelegten Gründen bei.
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99
    Mit den Senatsentscheidungen vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 285 und BGHZ 127, 297) war diese Unklarheit beseitigt.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 99/11

    Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

    Der gegen eine vor Beginn des Mahnverfahrens verstorbene Partei erwirkte Mahnbescheid ist wirkungslos (vgl. zum Urteil gegen eine nicht existente Partei BGH WM 2000, 260; MDR 1959, 121; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Vor § 50 Rn. 11).

    Die Klage gegen eine verstorbene natürliche Person ist nicht als gegen die Erben gerichtet auszulegen (BGH WM 2000, 260 m.w.N.; Zöller/Vollkommer aaO: Rn. 12).

  • OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99

    Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Feststellungsantrag auch im streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich statthaft (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, WLw 20/99, WM 2000, 260; OLG Dresden, Beschluss vom 09.07.1999, WLw 558/99; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.1999, WLw 221/99).

    a) Die Wirksamkeit einer Umstrukturierung einer LPG bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechtslage, wenn der Beschluss in den Geltungsbereich des LwAnpG von 1990 und die Eintragung erst zu einem Zeitpunkt geschieht, bei welchem das LwAnpG n.F. in Kraft getreten ist (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Findet indes eine derartige "Teilung" keine Stütze im Gesetz, so hat auch nicht die spätere Eintragung zur Folge, dass eine Rechtsnachfolge begründet wurde (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Mithin liegt ein Verstoß gegen den numerus clausus des LwAnpG vom 29.06.1990 vor, da die gewählte Rechtsform der GmbH & Co. KG das Gesetz nicht zuließ, der weder mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen noch durch die registerrechtliche Eintragung mit der Folge geheilt werden konnte, dass wirksam eine Rechtsnachfolge entstanden ist (BGHZ 137, 139, 140; BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 3 U 115/11

    Schadensersatzprozess wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen gegen einen

    Insbesondere führt etwa die Nennung des Rechtsvorgängers in einer Klageschrift nicht dazu, dass automatisch der Rechtsnachfolger in Anspruch genommen wird (so BGH WM 2000, 260 für den Fall einer Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Person).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Für den Fall einer Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Person hat der Bundesgerichtshof (abgedruckt WM 2000, 260 ff.) jedenfalls angenommen, dass eine gegen den bereits Verstorbenen erhobene Klage nicht ohne weiteres als Klage gegen die Erben aufzufassen ist.
  • OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18

    Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!

    Vielmehr folgt auch der Bundesgerichtshof der in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, eine gegen eine natürliche Person gerichtete Klage sei in der Regel als gegen die Erben gerichtet auszulegen, nicht (vgl. nur: BGH, Urteil vom 26.10.1999, LwZR 3/99, WM 2000, 260 ff., zitiert nach juris, Tz. 9).
  • OLG München, 18.10.2010 - 1 W 2021/10

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Amtshaftungsklage: Folgen des Todes

    Soweit im Schriftsatz vom 11.08.2010 beantragt wurde, das Rubrum dahingehend zu berichtigen, dass Klägerin die "Erbengemeinschaft Wilhelmine D., vertreten durch den Miterben G. F." sein soll, hat das Landgericht im Nichtabhilfebeschluss zum einen zutreffend ausgeführt, dass die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist, weswegen auch diese Klage keine Aussicht auf Erfolg haben kann, zum anderen handelt es sich nicht um eine einfache Rubrumsberichtigung, wie der anwaltliche Vertreter meint, sondern um eine Parteiänderung (vgl. BGH WM 2000, 260).
  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Verjährung ist in diesen Fällen somit grundsätzlich mit Ablauf des 31.07.1995 (§§ 591 b oder 606 BGB) eingetreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.10.1999, LwZR 3/99, AgrarR 2000, 306, 307 grundlegend: BGH, Urt. v. 28.04.1995, LwZR 9/94, BGHZ 129, 282).
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