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   BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98   

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https://dejure.org/1999,1276
BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98 (https://dejure.org/1999,1276)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - XI ZR 263/98 (https://dejure.org/1999,1276)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - XI ZR 263/98 (https://dejure.org/1999,1276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schulden - Haftung - Schuldenhaftung - Gläubiger - Grundstück - Grundpfandrechte - DDR - Grundbuch - Berichtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundpfandrechte ausländischer Gläubiger an Volkseigentum; Schuldenhaftung

  • Judicialis

    BGB § 894

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch eines im ehemaligen Ost-Berlin gelegenen Grundstücks eingetragen sind.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 894 BGB; § 1 Abs. 2 BlnSchuldenhaftungsVO (VO des Magistrats von Groß-Berlin über die Schuldenhaftung der Erwerber eingezogener Vermögenswerte v. 13.6.1949)
    Grundstücke/Grundbuch von Ost-Berlin/Grundpfandrechte ausländischer Gläubiger/Erlöschen/Überführung in Volkseigentum

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Enteignung von Grundpfandrechten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 894; BlnSchuldenhaftungsVO § 1 Abs. 2 (VO des Magistrats von Groß-Berlin über die Schuldenhaftung der Erwerber eingezogener Vermögenswerte vom 13. 6. 1949)
    Kein Erlöschen von Grundpfandrechten ausländischer Gläubiger an in Volkseigentum überführten Ost-Berliner Grundstücken

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 894 BGB; § 1 Abs. 2 BlnSchuldenhaftungsVO (VO des Magistrats von Groß-Berlin über die Schuldenhaftung der Erwerber eingezogener Vermögenswerte v. 13.6.1949)
    Grundstücke/Grundbuch von Ost-Berlin/Grundpfandrechte ausländischer Gläubiger/Erlöschen/Überführung in Volkseigentum

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Behandlung ausländischer Vermögenswerte unter sowjetischer Besatzungshoheit

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 55
  • NJW 2000, 424
  • NJ 2000, 259
  • WM 2000, 70
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Das bereits mit der Proklamation Nr. 2 der Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte vom 20. September 1945 (ABL. des Kontrollrats Nr. 1 vom 29. Oktober 1945, S. 8 ff.) in Abschnitt III Nr. 9 in Verbindung mit Abschnitt VI Nr. 19 b) von allen vier Besatzungsmächten ausgesprochene Schutzversprechen sowie das hieraus abzuleitende generelle Enteignungsverbot für unmittelbares Ausländervermögen (BVerwGE 96, 183, 186 f.; 101, 150, 153 f.; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, ZOV 1999, 35, 36) wurde auch von der sowjetischen Besatzungsmacht in ihren späteren Verlautbarungen aufrecht erhalten:.

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß die Behandlung des ausländischen Vermögens nach der Übertragung der Verwaltung an die DDR zunehmend dadurch gekennzeichnet war, die Vermögenswerte soweit wie möglich entsprechend den volkswirtschaftlichen Interessen der DDR zu benutzen und eine Einflußnahme der Berechtigten zu unterbinden (BGHZ 134, 67, 74; BGH, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 146/97, VIZ 1998, 572, 573; Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, ZOV 1999, 35, 36 f.).

  • KG, 21.12.1998 - 24 U 2510/98

    Irrig unterbliebene Enteignung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Für das "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" folgt das bereits aus seinem durch den Titel umschriebenen Anwendungsbereich; es beruhte zudem auf dem SMAD-Befehl Nr. 124 (vgl. KG VIZ 1999, 290, 292).
  • BGH, 14.11.1996 - III ZR 304/95

    Revisivilität von der ehemaligen DDR zur Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß die Behandlung des ausländischen Vermögens nach der Übertragung der Verwaltung an die DDR zunehmend dadurch gekennzeichnet war, die Vermögenswerte soweit wie möglich entsprechend den volkswirtschaftlichen Interessen der DDR zu benutzen und eine Einflußnahme der Berechtigten zu unterbinden (BGHZ 134, 67, 74; BGH, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 146/97, VIZ 1998, 572, 573; Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, ZOV 1999, 35, 36 f.).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Denn dieser Befehl - unabhängig davon, ob er im Ostsektor Berlins überhaupt galt (verneinend: BVerwG DtZ 1996, 358, 359; VIZ 1998, 630, 631; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 449, 450; bejahend wohl Tatzkow VIZ 1997, 27) - und die zu seiner Ausführung ergangenen weiteren Bestimmungen bezogen sich auf bereits durchgeführte oder beschlossene Enteignungen von Wirtschaftsunternehmen oder sonstiger Vermögen.
  • KG, 31.08.1998 - 24 U 1798/97

    Uraltgrundpfandrechte nach Enteignung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in VIZ 1999, 105 und ZOV 1999, 47 veröffentlicht ist, zurückgewiesen.
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Denn dieser Befehl - unabhängig davon, ob er im Ostsektor Berlins überhaupt galt (verneinend: BVerwG DtZ 1996, 358, 359; VIZ 1998, 630, 631; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 449, 450; bejahend wohl Tatzkow VIZ 1997, 27) - und die zu seiner Ausführung ergangenen weiteren Bestimmungen bezogen sich auf bereits durchgeführte oder beschlossene Enteignungen von Wirtschaftsunternehmen oder sonstiger Vermögen.
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Die Art und Weise, wie die Liste C zur Konzernverordnung vom 10. Mai 1949, in der unter Nr. 61 die E. AG aufgeführt war, zustande gekommen ist, rechtfertigt außerdem die Annahme, daß insoweit das Schutzversprechen der sowjetischen Besatzungsmacht zu einem konkreten Enteignungsverbot erstarkt war (vgl. dazu näher BVerwGE 101, 282, 284 f.).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Einer ausdrücklichen Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Inländer bedurfte es indessen nicht, da schon aus anderen Gründen feststand, daß die Regelungen sich nicht auf Ausländer bezogen (vgl. BVerwGE 104, 84, 86).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 146/97

    Verdrängung zivilrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, daß die Behandlung des ausländischen Vermögens nach der Übertragung der Verwaltung an die DDR zunehmend dadurch gekennzeichnet war, die Vermögenswerte soweit wie möglich entsprechend den volkswirtschaftlichen Interessen der DDR zu benutzen und eine Einflußnahme der Berechtigten zu unterbinden (BGHZ 134, 67, 74; BGH, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 146/97, VIZ 1998, 572, 573; Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, ZOV 1999, 35, 36 f.).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
    Das bereits mit der Proklamation Nr. 2 der Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte vom 20. September 1945 (ABL. des Kontrollrats Nr. 1 vom 29. Oktober 1945, S. 8 ff.) in Abschnitt III Nr. 9 in Verbindung mit Abschnitt VI Nr. 19 b) von allen vier Besatzungsmächten ausgesprochene Schutzversprechen sowie das hieraus abzuleitende generelle Enteignungsverbot für unmittelbares Ausländervermögen (BVerwGE 96, 183, 186 f.; 101, 150, 153 f.; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, ZOV 1999, 35, 36) wurde auch von der sowjetischen Besatzungsmacht in ihren späteren Verlautbarungen aufrecht erhalten:.
  • BVerfG, 28.11.1996 - 1 BvR 1249/94

    Zu Enteignungen im sowjetisch besetzten Sektor Berlins nach der "Liste 1" und der

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

  • OVG Berlin, 11.06.1992 - 8 S 94.92
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 B 47.00

    Enteignung von Landgut im Rahmen von Bodenreformenteignungen - Vorliegen eines

    Vielmehr konnten und mussten die Grundpfandrechte ausländischer Gläubiger wegen des von der Besatzungsmacht angeordneten Schutzes des Auslandsvermögens die Überführung des Grundstücks in Staatseigentum überdauern, und zwar in Anbetracht des Vorrangs des Besatzungsrechts selbst dann, wenn die maßgeblichen deutschen Enteignungsvorschriften ohne jede Einschränkung das Erlöschen der Grundpfandrechte vorsahen (vgl. BGH, VIZ 2000, 110).
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