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   BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00   

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https://dejure.org/2000,3966
BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,3966)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 3 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,3966)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00 (https://dejure.org/2000,3966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer erheblichen alkoholbedingten Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; Berichtigung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21, § 177 Abs. 3 Nr. 2
    Alkohol (Rückrechnung) und verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
    An Stelle der dem Urteil zu Grunde gelegten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 2 %o ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 308 ff., 314; 37, 231 ff., 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 25; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 f.) von einer maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 8 %o (Alkoholabbau von 8 Stunden x 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag) auszugehen.

    Der maximalen Blutalkoholkonzentration kommt wegen der langen Dauer der Rückrechnung bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 0 %o zum Zeitpunkt der Blutentnahme nur eine geringe Indizwirkung zu (vgl. BGHSt 35, 308, 315).

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
    An Stelle der dem Urteil zu Grunde gelegten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 2 %o ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 308 ff., 314; 37, 231 ff., 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 25; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 f.) von einer maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 8 %o (Alkoholabbau von 8 Stunden x 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag) auszugehen.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
    Die in dem angefochtenen Urteil aufgeführten aussagekräftigen psychodiagnostischen Kriterien - Verhalten während und nach der Tat, gute Erinnerungsfähigkeit - schließen eine erhebliche alkoholbedingte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aus (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; Tröndle/Fischer, aa0 § 20 Rdn. 9 j).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
    Im Hinblick auf die gesetzliche Deliktsüberschrift und die Legaldefinition des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB ergeht der Schuldspruch wegen Vergewaltigung (vgl. BGH NStZ 1998, 510; Tröndle/Fischer, aa0 § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 433/00
    An Stelle der dem Urteil zu Grunde gelegten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 2 %o ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 308 ff., 314; 37, 231 ff., 237; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 25; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 f.) von einer maximalen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 8 %o (Alkoholabbau von 8 Stunden x 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag) auszugehen.
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Das Fesseln mit dem Panzertape ist als Beisichführen eines sonstigen "Werkzeugs oder Mittels' zu werten, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern (§ 177 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1 StGB aF; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 303/09, juris Rn. 3; vom 17. Juni 2003 - 3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 und vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246 f.; Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, BGHR StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2 Werkzeug 1).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft);

    Stattdessen hat sich die Angeklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen einer (vollendeten) schweren sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 StGB idF vom 13. November 1998 schuldig gemacht, indem sie das Kind gemeinsam mit dem Angeklagten D. E. mit Schnüren und Strümpfen an den Hand- und Fußgelenken an einen Tisch fesselte (vgl. zum "beisichführen' BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246 f.) und festhielt, während D. E. versuchte, mit seinem erigierten Penis in den Po des Kindes einzudringen.
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 465/08

    Vergewaltigung (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges oder Mittels:

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00) steht dem nicht entgegen.
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