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   BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04   

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https://dejure.org/2006,8931
BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04 (https://dejure.org/2006,8931)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - IX ZB 244/04 (https://dejure.org/2006,8931)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - IX ZB 244/04 (https://dejure.org/2006,8931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Geltung des § 281 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) für die funktionelle Zuständigkeit; Auslegung der Vorschrift des § 373 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 373; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 1 S. 1
    Verweisung eines Berufungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Der Bundgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Vorschrift des § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht für die funktionelle Zuständigkeit gilt und ihre entsprechende Anwendung jedenfalls dann ausscheidet, wenn der Verweisungsantrag - wie im vorliegenden Fall - erst nach Ablauf der Berufungsfrist gestellt wird (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2006 - VIII ZB 88/05, NJW 2006, 2782, 2783 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Eine Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss ist jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO zulässig (BGHZ 155, 21, 22).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Den tatsächlichen Umständen stehen Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung gleich, wenn diese durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (BGHZ 158, 295, 299 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - IX ZB 244/04
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG NJW 2005, 3345, 3346).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Zulässig ist sie jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO (BGHZ 155, 21, 22; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 2006 - IX ZB 244/04).
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