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   BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08   

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https://dejure.org/2009,2374
BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08 (https://dejure.org/2009,2374)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2009 - NotZ 19/08 (https://dejure.org/2009,2374)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08 (https://dejure.org/2009,2374)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 50 Abs. 1; EGGVG § 23
    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an Registerbehörde über vorläufige Amtsenthebung als Maßnahme des "Registerrechts"; kein Folgenbeseitigungsanspruch in Form einer "amtliche Bekanntmachung" bei Gegenstandslosigkeit der Amtsenthebung

  • Wolters Kluwer

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz) über eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars als Maßnahme des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts" ; Zuständigkeit eines OLG-Strafsenats für das Begehren einer Entfernung der ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1; ; BNotO § 111; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 25 Abs. 1; ; BZRG § 3; ; BZRG § 10 Abs. 2; ; BZRG § 32 Abs. 3; ; BZRG § 41 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz) über eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars als Maßnahme des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts"; Zuständigkeit eines OLG-Strafsenats für das Begehren einer Entfernung der ...

  • rechtsportal.de

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz) über eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars als Maßnahme des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts"; Zuständigkeit eines OLG-Strafsenats für das Begehren einer Entfernung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Registerrecht - Amtsenthebung eines Notars - Zuständigkeit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorläufige Amtsenthebung eines Notars und ihre Registrierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 35
  • DNotZ 2010, 220
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    aa) Die Zuständigkeit der Notarsenate erstreckt sich infolge der "abdrängenden" Rechtswegzuweisung nach § 111 BNotO, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf alle öffentlichrechtlichen Streitigkeiten aus dem Bereich des Notarrechts, bei denen es um die Vornahme oder Aufhebung von Amtshandlungen nach der Bundesnotarordnung geht (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 10/06 - DNotZ 2007, 69, 70; BGHZ 115, 275, 277; Sandkühler in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl., § 111 Rn. 2 f.; Custodis: in Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2. Aufl., § 111 BNotO Rn. 14 und 41).

    Die Gerichte, die über Notarsachen nach § 111 BNotO entscheiden, stellen gegenüber nach anderen Verfahrenswegen - vorliegend nach den §§ 23 ff. EGGVG - zur Entscheidung berufenen Spruchkörpern der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen eigenen Rechtsweg i.S. der §§ 17 ff. GVG dar (OLG Dresden NJW 2000, 1505 f.; vgl. Senat BGHZ 115, 275, 284 f. m.w.N.; Zöller/Lückemann aaO, Vor §§ 17-17b GVG Rn. 11).

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Dies gilt auch, soweit das Oberlandesgericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt hat, ohne den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an ein anderes Gericht zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; Urteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 278/04 - NJW-RR 2005, 721, 722 m.w.N.; BSG NVwZ-RR 2000, 648; Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung des Rechtsstreits vom Zivilgericht an das Verwaltungsgericht nicht in Betracht kommt, wenn es offenkundig an den Voraussetzungen für eine gerichtliche Überprüfung fehlt, weil nach dem eigenen Vortrag des Klägers ein vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541, 2542; vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZIP 1995, 1451, 1453; BFH, Beschluss vom 19. März 1998 - VII B 20/98 - [...] Rn. 15), steht - anders als das Oberlandesgericht meint - einer Verweisung hier nicht entgegen.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    In dieser Konstellation ist nicht über den für den Hilfsantrag zulässigen Rechtsweg zu entscheiden, sondern der Hilfsantrag ist gemeinsam mit dem verbleibenden Hauptantrag an das zur Entscheidung über den Hauptantrag zuständige Gericht zu verweisen, wobei die Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG nur den Hauptantrag erfasst, dessentwegen verwiesen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1998 - I ZB 20/97 - NJW 1998, 2743, 2744; vom 5. März 1980 - IV ARZ 5/80 - NJW 1980, 1283, 1284; Kissel/Mayer aaO § 17 Rn. 49; Zöller/Lückemann aaO § 17a GVG Rn. 13a).
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Dies müsste sich zumindest - da Anträge nach § 37 BRAO auslegungsfähig sind - aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 1991 - NotZ 14/91 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Antragsvoraussetzungen 1; Custodis in: Eylmann/Vaasen aaO § 111 BNotO Rn. 115; Lemke in: Schippel/Bracker, BNotO, 8. Aufl., § 111 Rn. 36).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 56/06

    Weiterführung der Amtsbezeichnung als Notar nach Entlassung aus dem Amt auf

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Vielmehr muss sich der Antragsteller daran festhalten lassen, dass er durch Rücknahme seiner Rechtsmittel gegen die vorläufige Amtsenthebung und seinen Antrag auf Entlassung aus dem Notaramt auf eine gerichtliche Überprüfung der für rechtswidrig erachteten Entscheidung und deren gesetzlicher Folgen verzichtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 56/06 - NJW-RR 2008, 140, 141).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart -

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Die über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge erforderliche Antragsbefugnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 - [...] Rn. 6 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 - DNotZ 1997, 167, 169) ist zu bejahen, weil der Antragsteller durch die registerrechtliche Verwendung seiner Daten in seinem Grundrecht auf Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfG StV 1991, 556) und einen Sachverhalt dargelegt hat, aus dem sich grundsätzlich Folgenbeseitigungsansprüche ergeben können.
  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 417/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BZRG

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Die über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge erforderliche Antragsbefugnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 - [...] Rn. 6 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 - DNotZ 1997, 167, 169) ist zu bejahen, weil der Antragsteller durch die registerrechtliche Verwendung seiner Daten in seinem Grundrecht auf Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfG StV 1991, 556) und einen Sachverhalt dargelegt hat, aus dem sich grundsätzlich Folgenbeseitigungsansprüche ergeben können.
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch, der auch die Folgen eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts erfassen würde, stünde im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften über die Unanfechtbarkeit von Verwaltungsakten (BVerwGE 28, 155, 163).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80

    Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    In dieser Konstellation ist nicht über den für den Hilfsantrag zulässigen Rechtsweg zu entscheiden, sondern der Hilfsantrag ist gemeinsam mit dem verbleibenden Hauptantrag an das zur Entscheidung über den Hauptantrag zuständige Gericht zu verweisen, wobei die Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG nur den Hauptantrag erfasst, dessentwegen verwiesen wird (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1998 - I ZB 20/97 - NJW 1998, 2743, 2744; vom 5. März 1980 - IV ARZ 5/80 - NJW 1980, 1283, 1284; Kissel/Mayer aaO § 17 Rn. 49; Zöller/Lückemann aaO § 17a GVG Rn. 13a).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
    Die über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge erforderliche Antragsbefugnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 - [...] Rn. 6 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 - DNotZ 1997, 167, 169) ist zu bejahen, weil der Antragsteller durch die registerrechtliche Verwendung seiner Daten in seinem Grundrecht auf Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfG StV 1991, 556) und einen Sachverhalt dargelegt hat, aus dem sich grundsätzlich Folgenbeseitigungsansprüche ergeben können.
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 VA 3/99

    Überprüfung der Weiterleitung von Erkenntnissen über einen Notar - Rechtsweg

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 10/06

    Zuständigkeit der Notarsenate für Einwendungen von Notaren gegen die

  • OLG Karlsruhe, 04.06.1999 - 2 VAs 10/97
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R

    Entscheidung in der Hauptsache iS des § 17a Abs 5 GVG - Entscheidung eines

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03

    Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 278/04

    Gerichtliche Entscheidung bei Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit für

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 20/98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorgehen gegen einen negativen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • BGH, 14.11.2022 - NotZ 1/22

    Abdrängende Sonderzuweisung bei Rechtsstreitigkeiten über Mitwirkungspflichten

    Die Zuständigkeit der Notarsenate erstreckt sich danach auf alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Bereich des Notarrechts, bei denen es um die Vornahme oder Aufhebung von Amtshandlungen nach der Bundesnotarordnung geht (Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, DNotZ 2010, 220; vom 24. Juli 2006 aaO und vom 29. Juli 1991 - NotZ 25/90, BGHZ 115, 275, 277).

    Die Abgrenzung von Streitigkeiten aus dem Bereich des Notarrechts zu anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten richtet sich nach dem Rechtsschutzziel des rechtsschutzsuchenden Beteiligten (Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, DNotZ 2010, 220 und vom 24. Juli 2006 aaO Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Die Registereintragung dient unter anderem der Information der Gerichte (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG, vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, juris Rn. 25, für Amtsenthebung eines Notars).
  • BGH, 09.01.2023 - VI ZB 81/20

    Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen

    Ist der beschrittene Rechtsweg - wie im Streitfall hinsichtlich des Feststellungsantrags - für einen Teil der prozessualen Ansprüche nicht eröffnet, hat eine Prozesstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO mit anschließender Teilverweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, BGHZ 183, 35 Rn. 17; Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 17 GVG Rn. 6; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 17 GVG Rn. 39; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 17 GVG Rn. 16).
  • BGH, 09.01.2023 - VI ZB 80/20

    Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen

    Ist der beschrittene Rechtsweg für einen der prozessualen Ansprüche nicht eröffnet, hat - wie im Streitfall geschehen - eine Prozesstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO mit anschließender Teilverweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, BGHZ 183, 35 Rn. 17; Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 17 GVG Rn. 6; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 17 GVG Rn. 39; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 17 GVG Rn. 16).
  • BGH, 09.01.2023 - VI ZB 82/20

    Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen

    Ist der beschrittene Rechtsweg für einen der prozessualen Ansprüche nicht eröffnet, hat eine Prozesstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO mit anschließender Teilverweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08, BGHZ 183, 35 Rn. 17; Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 17 GVG Rn. 6; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 17 GVG Rn. 39; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 17 GVG Rn. 16).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive

    Diese erstreckt sich auf alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Bereich des Notarrechts, bei denen es um die Vornahme oder Aufhebung von Amtshandlungen nach der Bundesnotarordnung geht (Senat in BGHZ 115, 275, 277; Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2009 - NotZ 19/08 - BGHZ 183, 35 Tz. 12; vom 24. Juli 2006 - NotZ 10/06 - DNotZ 2007, 69, 70).
  • VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18

    Akteneinsicht; Ermessen; Ermessen; Ermessensreduktion auf null; Fachaufsicht;

    Die abdrängende Sonderzuweisung an das Kammergericht gemäß § 111 Abs. 1 BNotO greift nicht ein, weil es sich beim streitgegenständlichen Rechtsstreit nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit "nach diesem Gesetz" bzw. "einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung" handelt, d.h. die Vornahme oder Aufhebung einer Amtshandlung nach der Bundesnotarordnung (BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 19/08, juris Rn. 12) oder der Notarfachprüfungsverordnung.
  • OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer

    Abgrenzungskriterium ist das Rechtsschutzziel des Rechtsschutz suchenden Beteiligten (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009, Az: NotZ 19/08, ZNotP 2010, 74; BGH DNotZ 2007, 69 m. w. N.).
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