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   BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10   

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https://dejure.org/2010,18541
BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10 (https://dejure.org/2010,18541)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - 4 StR 495/10 (https://dejure.org/2010,18541)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10 (https://dejure.org/2010,18541)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 31 BtMG; § 46 StGB; § 46b StGB; Art. 316d EGStGB; § 2 Abs. 3 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines wesentlichen Aufklärungserfolges; Aufklärungshilfe; Eröffnung des Hauptverfahrens; Meistbegünstigungsgrundsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46b Abs 3 StGB vom 29.07.2009, § 31 S 2 BtMG vom 29.07.2009, Art 316d StGBEG
    Betäubungsmitteldelikt: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung über die Aufklärungshilfe auf die nach Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46b Abs 3 StGB vom 29.07.2009, § 31 S 2 BtMG vom 29.07.2009, Art 316d StGBEG
    Betäubungsmitteldelikt: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung über die Aufklärungshilfe auf die nach Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen der Tatsacheninstanz zum Eintritt eines wesentlichen Aufklärungserfolgs als Voraussetzung für die Berücksichtigung einer von einem Angeklagten geleisteten Aufklärungshilfe i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung über die Aufklärungshilfe auf die nach Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung über die Aufklärungshilfe auf die nach Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31
    Feststellungen der Tatsacheninstanz zum Eintritt eines wesentlichen Aufklärungserfolgs als Voraussetzung für die Berücksichtigung einer von einem Angeklagten geleisteten Aufklärungshilfe i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10
    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu beachten haben, dass bei der Prüfung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 StR 617/91, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 495/10
    Vielmehr gelten für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14

    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der

    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
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