Rechtsprechung
BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB
Versuchte und vollendete besonders schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; gemischt-genutzte Gebäude; wesentliche Gebäudeteile; konkrete Gefahr für die Gesundheit eines anderen Menschen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306a Abs 2 StGB
Strafverurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vollendeten Inbrandsetzung eines gemischt genutzten Gebäudes; Zerstörung bei Verschmutzungen durch Rauch; Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Vollendung des Tatbestands des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude
- rewis.io
Strafverurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vollendeten Inbrandsetzung eines gemischt genutzten Gebäudes; Zerstörung bei Verschmutzungen durch Rauch; Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung
- ra.de
- rewis.io
Strafverurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vollendeten Inbrandsetzung eines gemischt genutzten Gebäudes; Zerstörung bei Verschmutzungen durch Rauch; Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 306a Abs. 2
Voraussetzungen für die Vollendung des Tatbestands des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Widersprüchliche Tendenz in der Rechtsprechung des BGH zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
§§ 25 Abs. 2, 306a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, 306a Abs. 2, 306b Abs. 2 Nrn. 1 und 2 StGB
Zur Problematik der schweren Brandstiftung gemäß § 306a StGB (Mario Bachmann, Ferdinand Goeck; ZIS 2/2012, S. 283-285)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.01.2011 - 91 KLs 4/10
- BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 309
- StV 2012, 471
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11
Es genügt, wenn ein anderer funktionaler Gebäudeteil für nicht unerhebliche Zeit nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden kann, dies aber nur dann, wenn durch die typischen Folgen der Brandlegung, wie Rauch- und Rußentwicklung, eine konkrete Gefährdung der Gesundheit eines Menschen verursacht wurde (Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96). - BGH, 26.01.2010 - 3 StR 442/09
Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11
a) Zwar genügt es für ein vollendetes Inbrandsetzen gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn in einem teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude solche Gebäudeteile selbständig brennen, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, aber nicht auszuschließen ist, dass das Feuer auf Gebäudeteile übergreift, die für das Wohnen wesentlich sind (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 3 StR 442/09, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 1). - BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 287/11
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Alternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann vollendet ist, wenn zumindest ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10).
- LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16
Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"
Voraussetzung für die Annahme einer konkreten Gefahr einer Gesundheitsbeschädigung (entsprechend den Maßstäben des § 223 Abs. 1 StGB) ist der Eintritt einer kritischen Situation, in der es praktisch nur noch vom Zufall abhängt, ob sich die Gefahr realisiert (BGH, Beschluss vom 26.10.2011 -Az. 2 StR 287/11 - Rn. 9 m.w.N., juris = NStR-RR 2012, 309; BGH…, Beschluss vom 10.10.2013 - Az. 2 StR 64/13 - Rn. 8 m.w.N., juris = NStR-RR 2014, 111).