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   BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11   

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https://dejure.org/2011,1389
BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO; § 24 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 68 Abs. 3 StPO
    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen); Besorgnis der Befangenheit (Ermittlungshandlungen des Vorsitzenden; unterlassene Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten; Entschuldigung); Feststellung der Personalien eines Zeugen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 68 Abs 3 S 1 StPO
    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • rewis.io

    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 238 Abs. 2; StPO § 261; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 238 Abs. 2 ; StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorsitzender: Zeuge, wie heißen Sie?; … Zeuge: Nr. 45678 - ein wenig gespenstisch….

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Überdies versäumt es die Revision mitzuteilen, in welcher Weise die Entscheidung nach § 68 Abs. 3 StPO konkret Einfluss auf das Urteil gehabt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 326 ff.) oder - mit Blick auf die erhobene Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) - welche Beweisergebnisse eine Kenntnis der bürgerlichen Namen der vom Angesicht her bekannten Beamten erbracht und welche Ermittlungsschritte betreffend die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen sie ermöglicht hätte.
  • BGH, 18.08.2011 - 5 StR 286/11

    Besorgnis der Befangenheit (rechtfehlerhafte amtärztliche Untersuchung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    b) Die von den Angeklagten K. und Se. erhobene Befangenheitsrüge gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens oder gar eine Entschuldigung des abgelehnten Richters spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme im Rahmen der Bewertung des § 24 StPO beachtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49, und vom 18. August 2011 - 5 StR 286/11).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Ein Verstoß gegen die - als Ordnungsvorschrift für sich gar nicht revisible - Regelung des § 68 Abs. 3 StPO lag nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69, BGHSt 23, 244, und vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88, BGHR StPO § 68 Satz 2 Nichtangabe 1; Rogall in SK-StPO, 48. Lfg., § 68 Rn. 52); die gerichtliche Bestätigung der Anordnung beschränkte die Verteidigung daher auch nicht etwa in einem wesentlichen Punkt (§ 338 Nr. 8 StPO).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    b) Die von den Angeklagten K. und Se. erhobene Befangenheitsrüge gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens oder gar eine Entschuldigung des abgelehnten Richters spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme im Rahmen der Bewertung des § 24 StPO beachtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49, und vom 18. August 2011 - 5 StR 286/11).
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 669/88

    Zeuge - Mündliche Verhandlung - Wohnortangabe

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Ein Verstoß gegen die - als Ordnungsvorschrift für sich gar nicht revisible - Regelung des § 68 Abs. 3 StPO lag nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69, BGHSt 23, 244, und vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88, BGHR StPO § 68 Satz 2 Nichtangabe 1; Rogall in SK-StPO, 48. Lfg., § 68 Rn. 52); die gerichtliche Bestätigung der Anordnung beschränkte die Verteidigung daher auch nicht etwa in einem wesentlichen Punkt (§ 338 Nr. 8 StPO).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richterin (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in ihrer dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 01.10.2016, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die anschließende Äußerung des Vorsitzenden, der Begriff "unanständig" sei mit Anführungszeichen gesprochen gewesen, konnte den durch die drastische Wortwahl hervorgerufenen Eindruck der Voreingenommenheit nicht beseitigen, auch wenn die Abmilderung bei der Bewertung zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • LG Marburg, 20.05.2014 - 5 O 66/11

    Zur Befangenheit des Sachverständigen

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 30.09.2013, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • VG Berlin, 06.03.2006 - 80 A 21.06

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Trunkenheitsfahrten, Verletzung

    Bevor man überhaupt Vollmitglied werden darf, muss man sich hochdienen, indem man übertragene Aufgaben erledigt und seine Gewaltbereitschaft durch tätliche Auseinandersetzungen unter Beweis stellt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 12. Januar 2011 [UA S. 23] zit nach BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 - juris Rn. 4).
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