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   BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10   

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https://dejure.org/2011,843
BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,843)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - IV ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,843)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 33/10 (https://dejure.org/2011,843)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 14 Abs 1 HeimG
    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch Angehörigen eines Heimbewohners

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 134; HeimG § 14 Abs. 1
    Keine Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Heimträgers bei fehlender Kenntnisnahme zu Lebzeiten des Erblassers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Testaments eines Angehörigen eines Heimbewohners bei Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben und Kenntnisnahme des Heimträgers von dem Testament erst nach Tode des Erblassers

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch Angehörigen eines Heimbewohners

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch Angehörigen eines Heimbewohners

  • recht.help

    Unter welchen Umständen ein Testament zugunsten des Altersheims oder Pflegepersonals ausnahmsweise zulässig ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 14 Abs. 1; BGB § 134
    Wirksamkeit des Testaments eines Angehörigen eines Heimbewohners bei Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben und Kenntnisnahme des Heimträgers von dem Testament erst nach Tode des Erblassers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Testamentarische Nacherbeinsetzung des Heimträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Nacherbeinsetzung eines Heims bei dem Behindertentestament (§ 14 HeimG)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit der Nacherbeinsetzung eines Heimträgers durch Angehörige eines Heimbewohners

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Stilles Testament" zugunsten eines Heimträgers zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Heim als Erbe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Testament - Pflegeeinrichtung darf auch Erbe eines Heimbewohners sein

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heim kann Erbe werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Stilles Testament" zugunsten eines Heimträgers zulässig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das fragwürdige Testament eines Heimbewohners

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2100, 134; HeimG § 14 Abs. 1; FGG §§ 28 Abs. 3, 27 Abs. 1
    Wirksamkeit eines "stillen” Testaments zugunsten des Heimträgers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Testamentarische Nacherbeneinsetzung des Heimträgers durch einen Angehörigen des Heimbewohners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 155
  • MDR 2011, 1479
  • DNotZ 2012, 210
  • NJ 2012, 77
  • FamRZ 2012, 124
  • WM 2012, 1045
  • Rpfleger 2012, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Das Gericht der weiteren Beschwerde, dessen Beschluss unter anderem in ZEV 2011, 424 veröffentlicht ist, sieht sich an einer eigenen Entscheidung über die weitere Beschwerde gehindert, weil es bei der Auslegung von § 14 Abs. 1 HeimG von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 (NJW 2006, 2642 f.) abzuweichen beabsichtige, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Das vorlegende Gericht möchte § 14 Abs. 1 HeimG und damit eine Bundesnorm ("reichsgesetzliche Vorschrift") in einer seine Entscheidung tragenden Weise anders auslegen als das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung vom 20. Juni 2006 (aaO), die ebenfalls auf eine weitere Beschwerde in einem FGG-Verfahren ergangen ist.

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Dabei zieht ein Verstoß gegen § 14 HeimG gemäß § 134 BGB die Nichtigkeit nach sich, obwohl sich das Verbot nur gegen den Heimträger richtet (BGH, Urteil vom 9. Februar 1990  V ZR 139/88, BGHZ 110, 235, 240).
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 84/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung - Einordnung

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Auch der Senat hat die Nichtigkeit des Testaments in einem früher entschiedenen Fall demzufolge allein mit der Kenntnis der dort Bedachten bzw. ihrer Wissensvertreter begründet (Beschluss vom 24. Januar 1996  IV ZR 84/95, ZEV 1996, 147 f.).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Zwar ist es umstritten, ob der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in jedem Fall eine solche vorherige Anhörung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003  V ZB 34/03, BGHZ 156, 279, 281).
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht die in § 14 HeimG enthaltene Einschränkung der Testierfreiheit des Heimbewohners als verfassungskonform unter anderem mit der Erwägung gebilligt, eine Unverhältnismäßigkeit der Regelung zur Erreichung der mit ihr verfolgten Zwecke liege nicht vor, weil testamentarische Verfügungen, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt und im Stillen angeordnet werden, stets zulässig seien; bei fehlender Kenntnis des Begünstigten sei das Testament stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964 unter II 1).
  • BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02

    Anforderungen das Verfahren im vergaberechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Soweit der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs angenommen hat, dass eine unterbliebene Anhörung die Vorlage unzulässig mache und uneingeschränkt zur Zurückverweisung der Sache führe (Beschluss vom 24. Februar 2003  X ZB 12/02, BGHZ 154, 95, 97 f.), betrifft das ausschließlich die Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB im Vergabeverfahren und ist tragend mit der nach § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB im Regelfall gebotenen mündlichen Verhandlung begründet.
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Bei der von Verfassungs wegen gebotenen Abwägung zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit (vgl. BVerfGE 67, 329, 341) und dem  wie dargestellt  in dieser Konstellation allenfalls noch in geringem Maße gefährdeten Heimfrieden ist auch zu berücksichtigen, dass sich eine absolut gleiche Behandlung und Betreuung sämtlicher Heimbewohner durch das Personal in der Realität ohnehin nie erreichen lassen wird, weil sie unvermeidlich auch durch Gegebenheiten auf zwischenmenschlicher Ebene wie Sympathie und Antipathie beeinflusst wird, die ihrerseits auf unterschiedlichsten Umständen beruhen können (vgl. Hollstein aaO S. 76 f.; Rastätter aaO S. 66).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10
    Allerdings können auch testamentarische Verfügungen wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sein; deshalb gilt § 14 HeimG nicht nur für Verträge, sondern auch für letztwillige Verfügungen durch Testament (BayObLG NJW 1992, 55 unter II 3 a bb m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist die letztwillige Verfügung hingegen stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964; BGH NJW 2012, 155, Rn 15 nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2001, 1504, Rn 9 nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1492, Rn 18 nach juris; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 14 Rn 24).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2012, 155 - in einem Fall der Einsetzung des Heimträgers als Nacherbe) ist dieser Rechtsprechung zu Recht nicht gefolgt.
  • AG Köln, 19.03.2019 - 29 VI 477/17
    Die herrschende Meinung legt den Wortlaut von § 7 WTG (bzw. des insoweit Gleichlautenden § 14 HeimG und der jeweiligen landesrechtlichen Normen), wonach sich der Leistungsanbieter eine Geld- oder geldwerte Leistung "versprechen oder gewähren lassen" muss, dahin aus, dass der Leistungsanbieter bis zum Eintritt des Erbfalls Kenntnis von dieser Leistung erhalten haben muss (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.10.2011, IV ZB 33/10 und die weiteren Nachweise bei Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung, 5. Auflage 2015, Kap. 5 Rdn. 31 ff.).

    Es soll das Recht des Erblassers auf freie letztwillige Verfügung geschützt werden (vgl. hierzu und zum Folgenden: Sagmeister, ZEV 2012, 99, mit abl.

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