Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49184
BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17 (https://dejure.org/2017,49184)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 StR 279/17 (https://dejure.org/2017,49184)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17 (https://dejure.org/2017,49184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 78a StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 1 UStG; § 155 AO; § 167 Abs. 1 Satz 1 AO; § 78c StGB
    Beginn der Verjährung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer (Beginn mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung bei Selbstveranlagung); Unterbrechung der Verjährung (hinreichende Bestimmbarkeit des Beschuldigten als Adressanten der Unterbrechungshandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 78c Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 78c Abs 4 StGB
    Strafverfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Wirkung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses hinsichtlich der Verfolgung des faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 45 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 206a StPO, § 78a Satz 1 StGB, § 167 Abs. 1 Satz 1 AO, § 155 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 376 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 3 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1-6 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 78c Abs. 1 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 4 StGB, § 35 AO, §§ 103, 105 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung; Beendigung der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Sicherung der durch die Tat erlangten Vorteile durch den Täter; Sicherung der Vorteile mit der Abgabe der ...

  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Wirkung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses hinsichtlich der Verfolgung des faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung; Beendigung der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Sicherung der durch die Tat erlangten Vorteile durch den Täter; Sicherung der Vorteile mit der Abgabe der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchungsbeschluss gegen Unbekannt: Keine Verjährungsunterbrechung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsbeschluss für eine Bankfiliale - und die Verjährungsunterbrechung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung - und die Verjährung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
    Verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten solche richterlichen Entscheidungen gegen einen Tatverdächtigen lediglich, wenn sie sich bereits auf einen solchen beziehen (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl zum Straf- als auch zum Ordnungswidrigkeitenrecht können richterliche Handlungen die Verjährungsfrist lediglich gegen bestimmte Personen nicht aber gegen noch unbekannte Täter unterbrechen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f., jeweils mwN; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 78c Rn. 14).

    Dabei ist es wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit erforderlich, dass der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

    Er muss als Tatverdächtiger im Zeitpunkt der fraglichen Unterbrechungshandlung in den Akten genannt sein (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl zum Straf- als auch zum Ordnungswidrigkeitenrecht können richterliche Handlungen die Verjährungsfrist lediglich gegen bestimmte Personen nicht aber gegen noch unbekannte Täter unterbrechen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f., jeweils mwN; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 78c Rn. 14).

    Zwar braucht sich die Unterbrechungshandlung nicht gegen den Täter unter seinem richtigen Namen zu richten (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 394/96, BGHSt 42, 283, 290).

    Dabei ist es wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit erforderlich, dass der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

  • BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer in der vorliegenden Konstellation tritt Beendigung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Täter die durch die Tat erlangten Vorteile gesichert hat (vgl. Klein/Jäger, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 203 bzgl. Umsatzsteuerhinterziehung; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82, wistra 1983, 70 f.).
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
    Der Verdacht einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten als faktischer Geschäftsführer bzw. Verfügungsberechtigter i.S.v. § 35 AO (dazu näher BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 236 ff. Rn. 78 ff.) der N. hat vor Anfang Juli 2015 nicht bestanden.
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17
    Zwar braucht sich die Unterbrechungshandlung nicht gegen den Täter unter seinem richtigen Namen zu richten (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 394/96, BGHSt 42, 283, 290).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Wird die Lohnsteuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, ist diese nach allgemeiner Meinung, wenn die Steueranmeldung ein Soll aufweist, bereits mit dem Eingang der Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt vollendet und gleichzeitig beendet; andernfalls - bei einem Guthaben des Steuerpflichtigen - ist dies erst mit Zustimmung der Finanzbehörde der Fall (§ 168 AO; vgl. etwa MK/Wulf aaO § 376 AO Rn. 29; Klein/Jäger, AO, 14. Aufl., § 376 AO Rn. 35; vgl. zur Umsatzsteuer BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17 Rn. 9).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Wird die Lohnsteuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, ist diese nach allgemeiner Meinung, wenn die Steueranmeldung ein Soll aufweist, bereits mit dem Eingang der Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt vollendet und gleichzeitig beendet; andernfalls - bei einem Guthaben des Steuerpflichtigen - ist dies erst mit Zustimmung der Finanzbehörde der Fall (§ 168 AO; vgl. etwa MK/Wulf, StGB, 3. Aufl., § 376 AO Rn. 29; Klein/Jäger, AO, 15. Aufl., § 376 AO Rn. 35; vgl. zur Umsatzsteuer BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17 Rn. 9).
  • BGH, 28.01.2022 - 6 StR 626/21

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Denn der Angeklagte A. war ausweislich der Sachakte bereits spätestens am 20. Februar 2015 materiell tatverdächtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 33/11, NStZ 2011, 711, 712; vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17, NZWiSt 2018, 304, 305; vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648, 2649; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 331, 332).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht