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   BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 141/21   

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https://dejure.org/2021,47191
BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 141/21 (https://dejure.org/2021,47191)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2021 - VIII ZR 141/21 (https://dejure.org/2021,47191)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - VIII ZR 141/21 (https://dejure.org/2021,47191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung des Ruhens des Verfahrens bei Zweckmäßigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens geht auch im Anwaltsprozess ohne Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 82/20

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 141/21
    Für das nach § 251 Satz 1 ZPO erforderliche Einverständnis der Parteien müssen aber nicht zwingend Anträge beider Parteien vorliegen, vielmehr reicht auch der Antrag einer Partei aus, wenn der Gegner diesem zustimmt (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - I ZR 82/20, juris Rn. 5).

    Diese Zustimmung muss nicht gegenüber dem Gericht erklärt werden und unterliegt daher auch nicht dem Anwaltszwang (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - I ZR 82/20, aaO mwN).

  • BGH, 03.05.2022 - VIII ZR 111/21

    Liquidationsanordnung als anerkennungsfähiges Insolvenzverfahren bzgl.

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - VIII ZR 141/21
    Dieser hat mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2021 beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, weil sich die Prozessparteien zur Vermeidung unnötiger Kosten darauf verständigt hätten, zunächst den Ausgang des eine andere Klägerin betreffenden Parallelverfahrens VIII ZR 111/21 abzuwarten.
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