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   BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19   

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https://dejure.org/2021,47612
BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19 (https://dejure.org/2021,47612)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2021 - XI ZR 214/19 (https://dejure.org/2021,47612)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 214/19 (https://dejure.org/2021,47612)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB, § 346 Abs. 1, § 358 Abs. 2 BGB, § 562 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 13 BGB, § 14 BGB, § 2 UStG, § 358 Abs. 3 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark installierte Photovoltaikanlage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark installierte Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark installierte Photovoltaikanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    a) Eine Aufklärungspflicht des Darlehensgebers wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass er im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 38 mwN und vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, WM 2016, 1831 Rn. 31, insoweit in BGHZ 211, 189 nicht abgedruckt).

    Eine vorvertragliche Aufklärungspflicht wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass das die Kreditgeberrolle überschreitende Verhalten des Darlehensgebers nach außen in Erscheinung getreten ist (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 f., vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 38 und vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, WM 2016, 1831 Rn. 31, insoweit in BGHZ 211, 189 nicht abgedruckt).

    Das Bestehen von Aufklärungspflichten bei Überschreitung der Rolle als Kreditgeber findet seine Rechtfertigung darin, dass der Kreditgeber einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (Senatsurteil vom 31. März 1992, aaO; vgl. auch Senatsurteile vom 6. November 2007, aaO und vom 5. Juli 2016, aaO).

    Bei dem auf einen Widerruf gestützten Rückabwicklungsanspruch aus § 357 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Januar 2002 bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (künftig: aF), § 346 Abs. 1, § 358 Abs. 2 BGB in der vom 4. August 2011 bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (künftig: aF) und dem mit einem oder mehreren Aufklärungsfehlern begründeten (vor-)vertraglichen Schadensersatzanspruch handelt es sich materiell-rechtlich um unabhängig nebeneinander stehende Ansprüche und die Geltendmachung des einen Anspruchs schließt die Geltendmachung des anderen nicht aus (Senatsurteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, BGHZ 211, 189 Rn. 21 ff.).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Darlehensgeber - nach außen erkennbar - Einfluss auf die unternehmerische Planung oder auf die Werbung genommen oder jedenfalls den zurechenbaren Anschein einer weitergehenden Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Anlageobjekts erweckt hat (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905) oder wenn er die zu finanzierende Kapitalanlage befürwortet und dadurch beim Anleger den Eindruck erweckt hat, die Anlage mit der üblichen Sorgfalt einer Bank oder - hier - eines Versicherers und mit positivem Ergebnis geprüft zu haben (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, WM 1992, 1355, 1358).

    Eine vorvertragliche Aufklärungspflicht wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass das die Kreditgeberrolle überschreitende Verhalten des Darlehensgebers nach außen in Erscheinung getreten ist (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 f., vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 38 und vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, WM 2016, 1831 Rn. 31, insoweit in BGHZ 211, 189 nicht abgedruckt).

    Das bedingt, dass der sich auf die Aufklärungspflichtverletzung berufende Darlehensnehmer Kenntnis von dem betreffenden Verhalten hatte (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1992, aaO S. 905 und vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, WM 1992, 1355, 1358; OLG Stuttgart, WM 2000, 133, 134 f. und Urteil vom 18. Juni 2002 - 6 U 77/02, juris Rn. 25; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Mai 2006 - 9 U 56/04, juris Rn. 64; OLG Celle, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 U 100/06, juris Rn. 41).

    Das Bestehen von Aufklärungspflichten bei Überschreitung der Rolle als Kreditgeber findet seine Rechtfertigung darin, dass der Kreditgeber einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (Senatsurteil vom 31. März 1992, aaO; vgl. auch Senatsurteile vom 6. November 2007, aaO und vom 5. Juli 2016, aaO).

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    a) Eine Aufklärungspflicht des Darlehensgebers wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass er im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 38 mwN und vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, WM 2016, 1831 Rn. 31, insoweit in BGHZ 211, 189 nicht abgedruckt).

    Eine vorvertragliche Aufklärungspflicht wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass das die Kreditgeberrolle überschreitende Verhalten des Darlehensgebers nach außen in Erscheinung getreten ist (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 f., vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115 Rn. 38 und vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, WM 2016, 1831 Rn. 31, insoweit in BGHZ 211, 189 nicht abgedruckt).

    Das Bestehen von Aufklärungspflichten bei Überschreitung der Rolle als Kreditgeber findet seine Rechtfertigung darin, dass der Kreditgeber einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (Senatsurteil vom 31. März 1992, aaO; vgl. auch Senatsurteile vom 6. November 2007, aaO und vom 5. Juli 2016, aaO).

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Darlehensgeber - nach außen erkennbar - Einfluss auf die unternehmerische Planung oder auf die Werbung genommen oder jedenfalls den zurechenbaren Anschein einer weitergehenden Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Anlageobjekts erweckt hat (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905) oder wenn er die zu finanzierende Kapitalanlage befürwortet und dadurch beim Anleger den Eindruck erweckt hat, die Anlage mit der üblichen Sorgfalt einer Bank oder - hier - eines Versicherers und mit positivem Ergebnis geprüft zu haben (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, WM 1992, 1355, 1358).

    Das bedingt, dass der sich auf die Aufklärungspflichtverletzung berufende Darlehensnehmer Kenntnis von dem betreffenden Verhalten hatte (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1992, aaO S. 905 und vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, WM 1992, 1355, 1358; OLG Stuttgart, WM 2000, 133, 134 f. und Urteil vom 18. Juni 2002 - 6 U 77/02, juris Rn. 25; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Mai 2006 - 9 U 56/04, juris Rn. 64; OLG Celle, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 U 100/06, juris Rn. 41).

  • LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16

    Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht;

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11

    Widerrufsrecht beim Erwerb einer Photovoltaikanlage

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Nur ausnahmsweise können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wenn etwa die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht (vgl. nur Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346 Rn. 12, vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, WM 2010, 2069 Rn. 17 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 14).
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Nur ausnahmsweise können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wenn etwa die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht (vgl. nur Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346 Rn. 12, vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, WM 2010, 2069 Rn. 17 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2006 - 9 U 56/04

    Haustürgeschäft: Fortbestehen des Überrumpelungsmoments; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19
    Das bedingt, dass der sich auf die Aufklärungspflichtverletzung berufende Darlehensnehmer Kenntnis von dem betreffenden Verhalten hatte (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1992, aaO S. 905 und vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, WM 1992, 1355, 1358; OLG Stuttgart, WM 2000, 133, 134 f. und Urteil vom 18. Juni 2002 - 6 U 77/02, juris Rn. 25; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Mai 2006 - 9 U 56/04, juris Rn. 64; OLG Celle, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 U 100/06, juris Rn. 41).
  • OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06

    Bestehen besonderer Aufklärungspflichten der mit einem Vertrieb

  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

  • OLG Stuttgart, 03.11.1999 - 9 U 108/99

    Zur vorvertraglichen Haftung einer Bank wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle

  • OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02

    Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur

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