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   BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21   

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https://dejure.org/2022,29161
BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21 (https://dejure.org/2022,29161)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2022 - XII ZR 89/21 (https://dejure.org/2022,29161)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - XII ZR 89/21 (https://dejure.org/2022,29161)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 866 BGB, § 1 UKlaG
    Wirksamkeit einer Klausel über einen Fernzugriff auf eine vermietete Autobatterie

  • IWW

    § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, § ... 858 Abs. 1 BGB, § 229 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 18 Brüssel Ia, Art. 6 Rom I-VO, § 1 UKlaG, §§ 307 bis 309 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 858 BGB, §§ 861, 862 BGB, § 307 BGB, § 866 BGB, § 863 BGB, § 327p BGB, § 320 BGB, § 273 BGB, §§ 387 ff. BGB, § 546 a BGB

  • Wolters Kluwer

    Fernsperrung der Auflademöglichkeit einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags auf Grundlage einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Weiterbenutzung der Batterie und des - gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten - ...

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    AGB-Klausel zur Fernabschaltung unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als Verbraucher unwirksam, wenn ...

  • rechtsportal.de

    Fernsperrung der Auflademöglichkeit einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags auf Grundlage einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Weiterbenutzung der Batterie und des - gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten - ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, wenn der Mieter als Verbraucher die Weiterbenutzung der Batterie ...

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer gemieteten Autobatterie für Elektrofahrzeuge durch den Vermieter unwirksam

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sperren der Auflademöglichkeit einer Elektroauto-Batterie per Fernzugriff unzulässig - AGB-Klausel in Mietbedingungen von Renault unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Elektroauto mit dem gemieteten Akku - und die Fernabschaltung durch den Vermieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Abschalten von Miet-Autobatterien aus der Ferne

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter ist unwirksam

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BGH erklärt Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    BGH erklärt Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von Klauseln zur Fernabschaltung bei der Autobatterievermietung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Batteriemiete Kauf- / Leasing- / Miet-E-Fahrzeug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer E-Autobatterie durch ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 235, 27
  • NJW 2022, 3575
  • ZIP 2022, 2391
  • MDR 2022, 1536
  • NZM 2023, 41
  • ZMR 2023, 356
  • WM 2022, 2402
  • MMR 2023, 120
  • BB 2022, 2895
  • JR 2024, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Vielmehr liegt eine Beeinträchtigung der mit dem Besitz verbundenen Einwirkungs- und Ausschlussmacht des Besitzers vor (vgl. Senatsurteil BGHZ 180, 300 = NJW 2009, 1947 Rn. 25 mwN).

    Entgegen der Ansicht der Revision (ähnlich Paulus/Matzke CR 2017, 769, 775) unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation damit vom Fall einer Einstellung von Versorgungsleistungen, der dem Senatsurteil vom 6. Mai 2009 (BGHZ 180, 300 = NJW 2009, 1947) zugrunde lag, in wesentlicher Hinsicht.

    Hier wird die Sachnutzung stattdessen durch den Zugriff auf die Batterie entgegen der Ausschlussmacht des Besitzers und daher durch eine Besitzbeeinträchtigung gehindert (vgl. Senatsurteil BGHZ 180, 300 = NJW 2009, 1947 Rn. 36).

    Der Umfang der Nutzung wie auch deren Dauer ergeben sich erst aus dem zwischen den Mitbesitzern bestehenden Rechtsverhältnis, für dessen Einbeziehung im Rahmen des Besitzschutzes kein Raum besteht (vgl. § 863 BGB; Senatsurteil BGHZ 180, 300 = NJW 2009, 1947 Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 20 U 116/20

    Vermietung von Batterien für Elektrofahrzeuge Sperren der Auflademöglichkeit für

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in WM 2022, 389 veröffentlicht ist, ist die streitgegenständliche Klausel gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Zudem eröffnet die vorliegende Klausel dem Mieter keine Möglichkeit, Einwendungen gegen die Kündigung und die Sperrung der Batterie vorzubringen (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94 - NJW 1996, 988, 989 zur Möglichkeit der Rückbuchung bei einer Einziehungsermächtigung), sondern macht die Berechtigung der Beklagten, die Nutzung der Batterie zu unterbinden, allein vom vorherigen Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung und vom Ablauf der Vorwarnfrist von zwei Wochen abhängig.
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen nach §§ 387 ff. BGB ist dementsprechend als eine der Vollstreckung nahe zulässige Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe bezeichnet worden (BGHZ 130, 76 = MDR 1995, 1223, 1224; BGHZ 173, 328 = WM 2007, 1755, 1757 f.).
  • RG, 04.12.1934 - III 201/34

    Handelt der Verkäufer (Vermieter) einer dem Käufer (Mieter) auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Auch wenn man der streitgegenständlichen Klausel eine solche Einwilligung entnehmen wollte, müsste diese jedenfalls auch noch bei Sperrung der Auflademöglichkeit aktuell sein (vgl. RGZ 146, 182, 186; Riehm in Fries/Paal Smart Contracts [2019] S. 85, 90 ff.; MünchKommBGB/Joost 8. Aufl. § 858 Rn. 7).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 327/08

    Einwendungen des Leasingnehmers aus einem wirtschaftlich mit dem Leasingvertrag

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Denn die streitgegenständliche Klausel stellt auch ohne Rücksicht auf einen etwaigen Besitzschutz eine einseitige Vertragsgestaltung dar, mit der die Beklagte missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten der Mieter durchzusetzen versucht, ohne deren Interessen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 327/08 - NJW 2009, 3295 Rn. 18).
  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen nach §§ 387 ff. BGB ist dementsprechend als eine der Vollstreckung nahe zulässige Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe bezeichnet worden (BGHZ 130, 76 = MDR 1995, 1223, 1224; BGHZ 173, 328 = WM 2007, 1755, 1757 f.).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Da die Klausel hingegen ihrem Wortlaut nach ausnahmslos gilt und daher - jedenfalls nach dem im Verbandsprozess geltenden Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 215, 23 = NJW 2017, 2538 Rn. 25; BGH Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02 - NJW 2003, 1237, 1238 f.) - auch für den Fall eingreift, dass der Mieter etwa nach Kündigung der Sperrung widerspricht, würde eine anfängliche Einwilligung des Mieters die Unwirksamkeit der Klausel nicht ausschließen.
  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 308/15

    Formularklausel betreffend eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens zu zahlende

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Da die Klausel hingegen ihrem Wortlaut nach ausnahmslos gilt und daher - jedenfalls nach dem im Verbandsprozess geltenden Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 215, 23 = NJW 2017, 2538 Rn. 25; BGH Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02 - NJW 2003, 1237, 1238 f.) - auch für den Fall eingreift, dass der Mieter etwa nach Kündigung der Sperrung widerspricht, würde eine anfängliche Einwilligung des Mieters die Unwirksamkeit der Klausel nicht ausschließen.
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 153/80

    Periodische Sperre eines Computerprogramms - Vorprogrammierung durch Hersteller -

    Auszug aus BGH, 26.10.2022 - XII ZR 89/21
    Ob Gleiches gilt, wenn die Sperrung ohne (nachträglichen) Zugriff auf die Steuerung des Geräts erfolgt (vgl. auch BGH Urteil vom 3. Juni 1981 - VIII ZR 153/80 - NJW 1981, 2684 f.: eingebaute Programmsperre nach Zeitablauf beim Lizenzvertrag - "expiration date"; vgl. Fries NJW 2019, 901, 905), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
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