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   BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63   

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https://dejure.org/1963,5198
BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63 (https://dejure.org/1963,5198)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1963 - 1 StR 464/63 (https://dejure.org/1963,5198)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1963 - 1 StR 464/63 (https://dejure.org/1963,5198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Verleitung zur schweren gleichgeschlechtlichen Unzucht in Tateinheit mit gleichgeschlechtlicher Unzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1963 - 2 StR 26/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Das gilt grundsätzlich auch, wenn die flüchtige Berührung sich mehrmals wiederholt (BGH Urt. v. 27. Februar 1963 - 2 StR 26/63) und erst recht, wenn sie über der Kleidung nur vermittels eines Gegenstandes, also nicht unmittelbar, stattfindet, Soweit in solchen leichteren Fällen ein Sühnebedürfnis besteht, wird ihm regelmäßig mit den Tatbeständen der Beleidigung Genüge geschehen können.

    Solange im Ungewissen bleibt, zu welchem bestimmten Verhalten der Angeklagte sein Opfer veranlassen wollte, ist ein Schuldspruch wegen versuchter Verführung eines Minderjährigen zur Unzucht nicht möglich (vgl. auch hierzu BGH Urt. v. 27. Februar 1963 - 2 StR 26/63 und vom 25. Juni 1963 - 1 StR 210/63).

  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 210/63
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Ein bloß kurzes Berühren des Geschlechtsteils genügt nicht (vgl. BGH Urt. v. 25. Juni 1963 - 1 StR 210/63).

    Solange im Ungewissen bleibt, zu welchem bestimmten Verhalten der Angeklagte sein Opfer veranlassen wollte, ist ein Schuldspruch wegen versuchter Verführung eines Minderjährigen zur Unzucht nicht möglich (vgl. auch hierzu BGH Urt. v. 27. Februar 1963 - 2 StR 26/63 und vom 25. Juni 1963 - 1 StR 210/63).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Der in der Hauptverhandlung gestellte Antrag genügte nicht den Anforderungen, die an einen Beweisantrag zu stellen sind, weil er keine bestimmten Beweistatsachen bezeichnete (vgl. BGHSt 1, 29, 31).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Damit hat es jedoch außer acht gelassen, daß für den Tatbestand des § 175 StGB nicht jede unzüchtige Handlung ausreicht, daß das Gesetz vielmehr unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer voraussetzt (BGHSt 1, 293; 9, 111, 113).
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Wenn es im Urteil des Landgerichts heißt, "der zweifach geäußerte Zuruf: ich bin gleich fertig, könne doch wohl nicht anders gedeutet werden als die in einem Zustand gesteigerter sexueller Erregung ausgestoßene, an den Jungen gerichtete beschwörende Aufforderung, doch eine kurze Weile noch zu verharren und sich das elende Schauspiel der Selbstbefriedigung gefallen zu lassen, lange werde es bis zum Eintritt der angestrebten Entspannung sicher nicht mehr dauern", so kann darin trotz des Wortreichtums nicht mit der nötigen Bestimmtheit die Feststellung gefunden werden, der Angeklagte habe den Jungen dazu veranlassen wollen, ihm bei dem Vorgang der Selbstbefriedigung in Kenntnis seiner wollüstigen Absicht oder in eigener wollüstiger Absicht zuzusehen (vgl., BGHSt 8, 1, 5).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63
    Damit hat es jedoch außer acht gelassen, daß für den Tatbestand des § 175 StGB nicht jede unzüchtige Handlung ausreicht, daß das Gesetz vielmehr unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer voraussetzt (BGHSt 1, 293; 9, 111, 113).
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