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   BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75   

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BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75 (https://dejure.org/1975,598)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1975 - 3 StR 422/75 (https://dejure.org/1975,598)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1975 - 3 StR 422/75 (https://dejure.org/1975,598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BetMG) - Abgrenzung zwischen vorsätzlichem Herbeiführen einer Lebensgefahr und bedingtem Tötungsvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 222, § 323c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 244
  • NJW 1976, 381
  • MDR 1976, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75
    Zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden, daß zur Herbeiführung der Gefahr Fahrlässigkeit nicht genügt, sondern daß der Täter auch insoweit zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln muß (BGH VRS 44, 422, 423; BGHSt 26, 176).

    Hierauf weist das Urteil BGHSt 26, 176 hin, und zwar im Anschluß an Hübner (LK, 9. Aufl. § 125 a Rn. 9), der noch weitere Vorschriften des E 1962 nennt, aus denen Schlüsse für die hier vertretene Auffassung gezogen werden können.

    Damit hat sie zutreffend zwischen dem vorsätzlichen Herbeiführen einer Lebensgefahr und bedingtem Tötungsvorsatz unterschieden (vgl. BGHSt 26, 176).

  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75
    Zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden, daß zur Herbeiführung der Gefahr Fahrlässigkeit nicht genügt, sondern daß der Täter auch insoweit zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln muß (BGH VRS 44, 422, 423; BGHSt 26, 176).
  • Drs-Bund, 11.03.1970 - BT-Drs VI/502
    Auszug aus BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75
    § 296 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs eines Strafgesetzbuches 1962 (E 1962), dem § 125 a Satz 2 Nr. 3 StGB entspricht, wollte, wie sich aus seiner Begründung (S. 468 r.Sp.) ausdrücklich ergibt, auch insoweit als Schuldform Vorsatz verlangen, ohne daß irgendein Anlaß zu der Annahme besteht, der Gesetzgeber habe § 125 a Satz 2 Nr. 3 StGB anders aufgefaßt (vielmehr wurde § 125 a Satz 2 Nr. 3 bewußt an § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB angeglichen - vgl. den Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. VI/502, S. 10).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Erst wenn auf diese Weise alle durch die Raubtat für den Betroffenen nach den individuellen Gegebenheiten und dem jeweiligen Tatablauf objektiv gesetzten konkreten Gesundheitsgefahren festgestellt sind, kann - so sie dem § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB unterfallen - verläßlich geprüft werden, ob sie subjektiv von dem - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters (vgl. BGHSt 26, 176, 180 ff. zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 244 ff. zu § 11 Abs. 4 Nr. 2 BtMG aF; Eser aaO Rdn. 24 m. w. N.) erfaßt waren, insbesondere ob er eine individuelle Schadensdisposition des Opfers und die gegebenenfalls erst hieraus resultierende Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung erkannt hat.
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    ee) Da andererseits nicht fernliegt, daß ein neuer Tatrichter die Voraussetzungen einer der Qualifikationen in § 177 Abs. 4 StGB feststellt - ein Lebensgefährdungsvorsatz, (vgl. BGHSt 22, 67, 73 ff.; 26, 244, 246) wird auch im Blick auf das Würgen bis zur Bewußtlosigkeit zu prüfen sein -, führt der Rechtsfehler zur Aufhebung des Urteils im Fall II. 2. c) insgesamt, auch soweit der Angeklagte der tateinheitlich verwirklichten Körperverletzung für schuldig befunden worden ist (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

    Vom Wortlaut der Vorschrift her mag zwar eine andere Sichtweise auch möglich erscheinen; es ist aber zu berücksichtigen, daß der Wortlaut demjenigen anderer Vorschriften entspricht, für welche die Rechtsprechung Vorsatz hinsichtlich der Gefährdungserfolge verlangt (vgl. BGHSt 26, 244, 245 m.w.N.; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Der von der Strafkammer festgestellte Gefährdungsvorsatz bei der Raubhandlung (UA S. 86) läßt zwar ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit der Täter bereits bei dieser Handlung erkennen, sie bezieht sich aber dennoch lediglich auf die innere Einstellung der Angeklagten zur Zeit des Raubes und schließt auch für diesen Zeitpunkt einen auf den Eintritt des Todes bezogenen bedingten Vorsatz nicht notwendig ein (vgl. BGHSt 22, 67, 73; 26, 244, 246).
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auf der Grundlage der vom Landgericht festgestellten und nach der Tatplanung nicht wirklichkeitsfremden Hoffnung des Angeklagten E., der Tod werde nicht eintreten, hat es rechtlich zutreffend zwischen dem von ihm festgestellten Gefährdungsvorsatz und dem damit nicht notwendig verbundenen und nicht festgestellten Tötungsvorsatz unterschieden (UA S. 37; vgl. BGHSt 26, 176, 182 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 26, 244, 246) [BGH 26.11.1975 - 3 StR 422/75].
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 634/89

    Innere Tatseite der Herbeiführung einer dauernden Entstellung -

    Was § 224 StGB betrifft, so muß die Folge der erheblichen, dauernden Entstellung des Opfers vom Täter zumindest fahrlässig herbeigeführt worden sein (Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 224 Rdn. 8), und eines Verbrechens nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur derjenige schuldig, der das Opfer vorsätzlich in die Gefahr des Todes (oder einer schweren Körperverletzung) gebracht hat (BGHSt 26, 244 f [BGH 26.11.1975 - 3 StR 422/75]; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 250 Rdn. 24).
  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Die Voraussetzungen der Regelbeispiele besonders schwerer Fälle (z.B. § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG ) sind zwar keine Tatbestandsmerkmale, müssen aber gleichwohl vom Vorsatz umfaßt sein (BGHSt 26, 176 [180] zu § 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB ; BGHSt 26, 244 zu § 11 Abs. 4 Nr. 2 BetMG a.F.: "durch eine der ... bezeichneten Handlungen einen anderen in die Gefahr des Todes bringt"]; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 799; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht Rdn.356; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty, Betäubungsmittelrecht - Stand Januar 1987 § 29 Rdn.310; Schönke/Schröder/Cramer StGB 23.Aufl. 15 Rdn.31; Schönke/Schröder/Eser § 243 Rdn. 43; LK/Schroeder 10.Aufl. § 16 Rdn.66 i.V.m. Rdn.65; Dreher/Tröndle StGB 44.Aufl. § 243 Rdn.42).
  • LG Koblenz, 11.12.1978 - 9 KLs 66/77
    Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 11 Abs. 4 Nr. 2 BetMG ist vielmehr erforderlich, daß durch die Verschreibung eine konkrete Todesgefahr herbeigeführt wird (vgl. BGH in NJW 1976, S. 381).
  • BGH, 13.07.1977 - 2 StR 156/77

    Erwerb und Verkauf von Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Er darf nach dieser Bestimmung jedoch nur bestraft werden, wenn er wußte oder mindestens billigend damit rechnete, daß er die Frau in die Gefahr des Todes brachte (vgl. BGHSt 26, 244).
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