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   BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80   

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https://dejure.org/1980,5240
BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - 2 StR 597/80 (https://dejure.org/1980,5240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - Ausschluss der Öffentlichkeit bei erneuter Vernehmung unter Hinweis auf die Begründung des Ausschlusses während der ersten Vernehmung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75

    Revisionserfolg bei Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76

    Pflicht zur Angabe des Ausschließungsgrundes hinsichtlich eines Ausschlusses der

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 17.05.1977 - 4 StR 102/77

    Anforderungen an die Beschlussfassung bei Ausschließung der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 417/77

    Ausdrücklicher gesetzlicher Begründungszwang bei Ausschluss der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
    Auszug aus BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80
    Aus allem ergibt sich, daß es sich bei der "erneuten Anhörung" der Zeugin am 14. Februar 1980 nicht etwa lediglich um eine ergänzende Befragung handelte, die unmittelbar nach der Entlassung der Zeugin erfolgt wäre und für die der begründete Beschluß des Gerichts vom 31. Januar 1980 über den Ausschluß der Öffentlichkeit noch Gültigkeit haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78), sondern um eine erneute Vernehmung, bei der der Hinweis des Vorsitzenden auf einen vor zwei Wochen gefaßten Beschluß des Gerichts nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit rechtswirksam auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76; Beschlüsse vom 23. November 1977 - 3 StR 417/77 - und 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00

    Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit

    Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises und eine Augenscheinseinnahme durften aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5, 6, 9; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3; BGH StV 1981 57; 198; 475; 2000, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 Rn. 7, 19) Zumindest hätte die Verlesung der Urkunden und die Augenscheinseinnahme in Gegenwart, des Angeklagten wiederholt werden müssen.
  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Ist dagegen eine Vernehmung abgeschlossen und der Zeuge entlassen worden, so ist dann, wenn der Zeuge nochmals vernommen werden soll, für den Ausschluß der Öffentlichkeit grundsätzlich ein neuer Beschluß erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 = bei Holtz, MDR 1976, 988; BGH, Beschl. v. 23. November 1977 - 3 StR 417/77; BGH GA 1981, 320; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. GVG § 174 Rdn. 9).
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