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   BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97   

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https://dejure.org/1997,7766
BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97 (https://dejure.org/1997,7766)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - 2 StR 551/97 (https://dejure.org/1997,7766)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - 2 StR 551/97 (https://dejure.org/1997,7766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel - Vorliegen der verminderten Schuldfähigkeit als Voraussetzung für die Anordnung einer Einweisung in eine psychiatrisches Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 63; StPO § 318, § 344

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Tatrichter (UA S. 48) eine erhebliche Verminderung sowohl der Einsichts- als auch der Steuerungsfähigkeit annimmt; denn die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    In Fällen, in denen nicht die Persönlichkeitsstörung allein, sondern erst die mit ihr zusammenwirkende Alkoholisierung des Angeklagten zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    Der Wirksamkeit der Beschränkung steht auch nicht entgegen, daß letztere von einem Pflichtverteidiger vorgenommen wurde (vgl. BGHSt 38, 4 ff.).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    Dem Revisionsgericht ist es ohne diese Darlegung nicht möglich, nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB rechtsfehlerfrei angenommen wurden (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97 = StV 1997, 469).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 m.w.N. = StV 1997, 468).
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97

    Verknüpfung von Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
    Denn der zur Zeit der Tat bestehende Zustand muß der eines längerdauernden sein (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger

    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßregelausspruch, der grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 551/97; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 53; Gericke in KK, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1322, jeweils mwN), ist hier wirksam, da keine untrennbare Wechselwirkung zum Schuld- bzw. Strafausspruch besteht.
  • OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Gericht einen Ausschluss der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB verneint hat (siehe BGH, Beschluss vom 26. November 1997, Az. 2 StR 551/97).
  • OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16

    Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das erstinstanzliche Gericht einen Ausschluss der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB verneint hat (BGH, Beschluss vom 26. November 1997, Az. 2 StR 551/97).
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