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BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel - Vorliegen der verminderten Schuldfähigkeit als Voraussetzung für die Anordnung einer Einweisung in eine psychiatrisches Krankenhaus
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90
Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Tatrichter (UA S. 48) eine erhebliche Verminderung sowohl der Einsichts- als auch der Steuerungsfähigkeit annimmt; denn die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3). - BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
In Fällen, in denen nicht die Persönlichkeitsstörung allein, sondern erst die mit ihr zusammenwirkende Alkoholisierung des Angeklagten zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1997 - 2 StR 485/97). - BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
Der Wirksamkeit der Beschränkung steht auch nicht entgegen, daß letztere von einem Pflichtverteidiger vorgenommen wurde (vgl. BGHSt 38, 4 ff.).
- BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97
Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche …
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
Dem Revisionsgericht ist es ohne diese Darlegung nicht möglich, nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB rechtsfehlerfrei angenommen wurden (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 1997 - 2 StR 32/97 = StV 1997, 469). - BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung …
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 m.w.N. = StV 1997, 468). - BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97
Verknüpfung von Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus
Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97
Denn der zur Zeit der Tat bestehende Zustand muß der eines längerdauernden sein (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
- BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger …
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßregelausspruch, der grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 551/97;… Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 53;… Gericke in KK, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1322, jeweils mwN), ist hier wirksam, da keine untrennbare Wechselwirkung zum Schuld- bzw. Strafausspruch besteht. - OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15
Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit …
Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Gericht einen Ausschluss der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB verneint hat (siehe BGH, Beschluss vom 26. November 1997, Az. 2 StR 551/97). - OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16
Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der …
Das gilt jedenfalls dann, wenn das erstinstanzliche Gericht einen Ausschluss der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB verneint hat (BGH, Beschluss vom 26. November 1997, Az. 2 StR 551/97).