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   BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97   

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https://dejure.org/1997,4046
BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97 (https://dejure.org/1997,4046)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - 2 StR 553/97 (https://dejure.org/1997,4046)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97 (https://dejure.org/1997,4046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark alkoholisiertem Zustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 107
  • StV 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 3, 9 Promille legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit sehr nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 22. November 1990- 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 235; Urteil vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; Beschluss vom 25. Februar 1998 - 2 StR 16/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ 2012, 261).

    Bei einer starken Alkoholisierung lässt sich erheblich verminderte Schuldfähigkeit nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt der Hemmungsfähigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107).

  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt einer Hemmungsfähigkeit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 68 ff.; Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; hierzu ferner Fischer, aaO, Rn. 22 ff.).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, daß es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist, hat der festgestellte Wert aber nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Beschluß des Senats vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit

    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).
  • KG, 25.01.2002 - 1 Ss 44/01
    Die vom Landgericht allein erwogene Koor­dinations- und Leistungsfähigkeit des Täters bei einer Verge­waltigung besagt für die Frage der Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens nichts (BGH NStZ-RR 1998, 107).
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