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   BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08   

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BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08 (https://dejure.org/2008,8782)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - 5 StR 425/08 (https://dejure.org/2008,8782)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 425/08 (https://dejure.org/2008,8782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99

    Verfall; Schätzung beim Verfall

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08
    Aus der Tat sind alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 m.w.N.), bei den hier gegenständlichen Rauschgifterlösen der gesamte Verkaufserlös (BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

    Dies bedeutet, dass sich das Tatgericht, ausgehend von einer aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme sicheren Schätzungsgrundlage, mit einer Wertannahme begnügen kann (BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

    Der Senat kann nicht zur Höhe des Wertersatzes in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO durchentscheiden (vgl. dazu BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08
    Allerdings erscheinen für den zweiten Rechtsgang belastbare Feststellungen zum Umfang der Einzelverkäufe durch den Angeklagten und dazu, ob er an den Barerlösen, die die anderen Bandenmitglieder vereinnahmten, zumindest Mitverfügungsgewalt hatte (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 565, 566 m.w.N.), fernliegend.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08
    Aus der Tat sind alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 m.w.N.), bei den hier gegenständlichen Rauschgifterlösen der gesamte Verkaufserlös (BGHR StGB § 73b Schätzung 2).
  • FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08

    Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung -

    Das FA hat sich bei seiner Schätzung gemäß § 162 AO zulässig an der Schätzung des Strafrichters für die Verfallsanordnung (§ 73b StGB; vgl. BGH-Urteile vom 26. November 2008 5 StR 425/08, NStZ-RR 2009, 94; vom 21. Oktober 2008 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85), orientiert.
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