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   BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 (1)   

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https://dejure.org/2008,3
BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 (1) (https://dejure.org/2008,3)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 (1) (https://dejure.org/2008,3)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 (1) (https://dejure.org/2008,3)
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Volltextveröffentlichungen (30)

  • lexetius.com

    EG Art. 10, 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB §§ 346 bis 348, § 439 Abs. 4, § 474 Abs. 1 Satz 1

  • autokaufrecht.info

    Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf - § 439 Abs. 4 BGB ist in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs einschränkend anzuwenden. Die in Bezug genommenen Rücktrittsvorschriften gelten nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache, führen aber nicht zu einem ...

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt wegen eines Mangels

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Kein Nutzungsersatz bei Ersatzlieferung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Wertersatz - Nutzungsentgelt - für die Nutzung einer fehlerhaft gelieferten Ware bis zum Zeitpunkt der Rückgabe

  • webshoprecht.de

    Zum Wertersatz - Nutzungsentgelt - für die Nutzung einer fehlerhaft gelieferten Ware bis zum Zeitpunkt der Rückgabe

  • IWW
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Entschädigung für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Auslegung des § 439 Abs. 4 BGB im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs; Umfang des Grundsatzes der richtlinienkonformen Auslegung; Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen ...

  • kanzlei.biz

    Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsentschädigung nach Rücktritt von Kaufvertrag

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsgüterkauf: kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache - richtlinienkonforme Auslegung

  • rabüro.de

    Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf

  • hensche.de

    Verbrauchsgüterkauf

  • Betriebs-Berater

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit

  • Judicialis

    EG Art. 10; ; EG Art. 249 Abs. 3; ; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; ; BGB § 346; ; BGB § 347; ; BGB § 348; ; BGB § 439 Abs. 4; ; BGB § 474 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 10; EGV Art. 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB § 346; BGB § 347; BGB § 348; BGB § 439 Abs. 4; BGB § 474 Abs. 1 S. 1
    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • kanzlei.biz

    Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Verbrauchsgüterkauf: Der Verkäufer hat gegen den Käufer keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten, aber mangelhaften Sache im Falle der Ersatzlieferung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Nutzungsersatzanspruch gegenüber einem Verbraucher/Käufer bei Nacherfüllung durch Neulieferung (§ 439 IV BGB); richtlinienkonforme Auslegung ("Quelle AG"): Entscheidung im Anschluß an

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Richtlinienkonforme Anwendung von § 439 Abs. 4 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit bei fehlerhafter Annahme des Gesetzgebers über die Schaffung einer richtlinienkonformen Regelung; Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Waren im Fall der Ersatzlieferung - § 439 Abs. 4 BGB ist im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs einschränkend anzuwenden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Quelle - Rückgewähr der mangelhaften Sache

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz bei Ersatzlieferung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei Verbrauchsgüterkauf

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkauf

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkauf

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung magelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EG Art. 10, 249 Abs. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB §§ 346 bis 348, § 439 Abs. 4, § 474 Abs. 1 Satz 1
    Kein Wertersatz für Nutzung einer mangelhaften Sache nach Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf ("Quelle")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Liefert der Verkäufer Ersatz für mangelhafte Ware muss der Kunde für deren Gebrauch kein Nutzungsentgelt zahlen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz im Gewährleistungsfall bei Verbrauchsgüterkauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Nutzungsersatz bei Rücktritt von Verbrauchsgüterkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf - Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei Verbrauchsgüterkauf

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kein Nutzungsentgelt bei mangelhafter Kaufsache

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz im Gewährleistungsfall bei Verbrauchsgüterkauf

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware bei Ersatzlieferung

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Wertersatz bei Nachlieferung mangelhafter Sache

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen bei Ersatzlieferung für mangelhafte Ware keinen Wertersatz für Nutzung zahlen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein - Nutzungsentschädigung muss erstattet werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Käuferrechte gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte beim Umtausch defekter Waren gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Geräte-Umtausch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsersatz für mangelhafte Lieferung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz im Gewährleistungsfall bei Verbrauchsgüterkauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.11.2008)

    BGH stärkt Verbraucherrechte bei Umtausch mangelhafter Geräte // Gebühr für Nutzung von Geräten bis Austausch ist unzulässig

Besprechungen u.ä. (8)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen (Wiss. Mitarbeiterin Dr. Kathrin Kroll-Ludwigs, Bonn / Akad. Rat Dr. Markus Ludwigs, Bonn)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen bei auslegungsbedürftigem Recht (Prof. Dr. Walter Frenz, Vera Götzkes; EuR 2009, 622)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 346-348, 439 Abs. 4 BGB, Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)
    Kein Nutzungsersatz bei Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkaufvertrag

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der neue § 474 Abs. 2 BGB - Unspektakuläre Vorschrift mit spektakulärer Vorgeschichte (Quelle-Fall/Backofen-Fall)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Nutzungsersatzanspruch gegenüber einem Verbraucher/Käufer bei Nacherfüllung durch Neulieferung (§ 439 IV BGB); richtlinienkonforme Auslegung ("Quelle AG"): Entscheidung im Anschluß an

  • alpmann-schmidt.de PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    §§ 346, 347, 348, 439 Abs. 4 BGB; Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 1999/44/EG
    Kein Nutzungsersatz bei Ersatzlieferung beim Verbrauchsgüterkaufvertrag

  • reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur europarechtskonformen Auslegung des § 439 Abs. 4 BGB (Prof. Dr. Anne Röthel; JR 2010, 22)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Nutzungsentschädigung bei Nacherfüllung! (IBR 2009, 1015)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 179, 27
  • NJW 2009, 427
  • ZIP 2009, 176
  • MDR 2009, 248
  • EuZW 2009, 155
  • NJ 2009, 119
  • VersR 2009, 1504
  • WM 2009, 316
  • MMR 2009, 214 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 016
  • BB 2009, 292
  • JR 2010, 22
 
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Wird zitiert von ... (227)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

    Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Der Senat hat das Verfahren durch Beschluss vom 16. August 2006 (NJW 2006, 3200) ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 EG um eine Vorabentscheidung ersucht.

    Diese - im rechtswissenschaftlichen Schrifttum sehr umstrittene (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2006, aaO, Tz. 10 ff. m.w.N.) - Vorschrift steht aber nicht im Einklang mit Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171, S. 12; im Folgenden: Richtlinie).

    Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 16. August 2006 (aaO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Denn dann wäre zumindest die Verweisung auf § 347 BGB sinnlos, weil diese Vorschrift ausschließlich die Frage der Nutzungen (und Verwendungen) regelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2006, aaO, Tz. 14).

    Eine Ausdehnung der teleologischen Reduktion des § 439 Abs. 4 BGB auch auf solche Fälle widerspräche dem Wortlaut und dem eindeutig erklärten Willen des Gesetzgebers, dem Verkäufer für den Fall der Ersatzlieferung einen Anspruch auf Herausgabe der vom Käufer gezogenen Nutzungen zuzubilligen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2006, aaO, Tz. 15 m.w.N.).

    Eine uneingeschränkte Anwendung der Vorschrift konnte nicht als gesichert angesehen werden, weil § 439 Abs. 4 BGB von Anfang an in hohem Maße umstritten war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2006, aaO, Tz. 10 f. m.w.N.) und auch die Richtlinienkonformität der Vorschrift von zahlreichen Stimmen im Schrifttum verneint wurde (aaO, Tz. 20 m.w.N.).

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    c) § 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) entschieden.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die Frage mit Urteil vom 17. April 2008 (aaO) wie folgt beantwortet:.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Sie sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 249 Abs. 3 EG und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 10 EG zudem verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. April 1984 - Rs. 14/83, Slg. 1984, 1891, Rdnr. 26, 28 - von Colson und Kamann/Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I S. 8835, Rdnr. 113 - Pfeiffer u.a./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.).

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs. 152/84, Slg. 1986, S. 723, Rdnr. 48 - Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority; Urteil vom 5. Oktober 2004, aaO, Rdnr. 108 f. - Pfeiffer u. a./ Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-80/06, Slg. 2007, I S. 4473, Rdnr. 20 - Carp Snc di L. Moleri e.V. Corsi/Ecorad Srl.).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts anerkannt; aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt kein Verbot für die Gerichte, vorhandene Lücken im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfGE 82, 6, 11 f.; 111, 54, 82, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Durfte die betroffene Partei mit der Fortgeltung der bisherigen Rechtslage rechnen und verdient dieses Interesse bei einer Abwägung mit den Belangen des Vertragspartners und den Anliegen der Allgemeinheit den Vorzug, liegt ein Eingriff in rechtlich geschützte Positionen vor (vgl. BVerfGE 72, 175, 196; 84, 212, 227; BGHZ 132, 119, 130).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs. 152/84, Slg. 1986, S. 723, Rdnr. 48 - Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority; Urteil vom 5. Oktober 2004, aaO, Rdnr. 108 f. - Pfeiffer u. a./ Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-80/06, Slg. 2007, I S. 4473, Rdnr. 20 - Carp Snc di L. Moleri e.V. Corsi/Ecorad Srl.).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    aa) Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BGHZ 149, 165, 174; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, unter II 3 b aa (1), jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Durfte die betroffene Partei mit der Fortgeltung der bisherigen Rechtslage rechnen und verdient dieses Interesse bei einer Abwägung mit den Belangen des Vertragspartners und den Anliegen der Allgemeinheit den Vorzug, liegt ein Eingriff in rechtlich geschützte Positionen vor (vgl. BVerfGE 72, 175, 196; 84, 212, 227; BGHZ 132, 119, 130).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-80/06

    Carp - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Verfahren zur Bescheinigung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs. 152/84, Slg. 1986, S. 723, Rdnr. 48 - Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority; Urteil vom 5. Oktober 2004, aaO, Rdnr. 108 f. - Pfeiffer u. a./ Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-80/06, Slg. 2007, I S. 4473, Rdnr. 20 - Carp Snc di L. Moleri e.V. Corsi/Ecorad Srl.).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
    aa) Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BGHZ 149, 165, 174; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, unter II 3 b aa (1), jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2005 - 7 O 10714/04

    Voraussetzungen für die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Anspruch auf

  • OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 3 U 991/05

    Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Eine richtlinienkonforme Auslegung setzt allerdings voraus, dass hierdurch der erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht verändert wird, sondern die Auslegung seinem Willen (noch) entspricht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 28; vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, BGHZ 195, 135 Rn. 22; vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, aaO Rn. 43 und VIII ZR 13/12, aaO Rn. 45; BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - II ZB 7/11, NJW 2013, 2674 Rn. 42; vom 16. April 2015 - I ZR 130/13, WRP 2015, 862 Rn. 26; ebenso BAGE 82, 211, 225 f.; 106, 252, 261; jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 22).
  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr;

    cc) Ein von dieser Vorgabe abweichender Wille des nationalen Gesetzgebers, die Zahlungsverzugsrichtlinie zu Lasten von Verbrauchern umzusetzen, ist weder bei der Umsetzung der ersten Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2000/35/EG) noch bei der neugefassten Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU) erkennbar geworden, so dass die Voraussetzungen einer richtlinienkonformen Auslegung (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 43, und VIII ZR 13/12, juris Rn. 45; vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, aaO Rn. 22; vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 28; jeweils mwN) entgegen der Auffassung der Revision nicht gegeben sind.
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