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   BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12   

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https://dejure.org/2012,38933
BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12 (https://dejure.org/2012,38933)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12 (https://dejure.org/2012,38933)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 11/12 (https://dejure.org/2012,38933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wirtschaftsführung eines Notars

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen einer Gefährdung der Interessen der

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12
    Neben der Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Notars, die regelmäßig anzunehmen ist, wenn gegen ihn Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung bestehen oder gerichtlich geltend gemacht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO eingeleitet oder Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherung gegen ihn erlassen worden sind, ist bereits eine Wirtschaftsführung des Notars, die Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, als solche nicht hinnehmbar (st. Rspr., z. B. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - NotZ 14/08, juris Rn. 11 mwN).

    Derartige Umstände belegen nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 26. Oktober 2009 aaO, Rn. 12 mwN) in aller Regel die von § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. und 2. Var. BNotO vorausgesetzte Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden.

  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden kann und sich ohne nähere Prüfung nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (z. B. Senat, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen

    Der Senat nimmt insoweit auf seine Ausführungen in den Beschlüssen vom 22. März 2010 (NotZ 16/09 Rn. 32 ff.; vom 25. November 2013 (NotZ(Brfg) 11/12 Rn. 14 und NotZ(Brfg) 12/13 Rn. 14) sowie vom 24. November 2014 (NotZ(Brfg) 5/14 Rn. 11) Bezug.
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 5/14

    Erlöschen des Notaramts wegen Erreichens der Altersgrenze

    Der Senat nimmt insoweit auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, aaO Rn. 32 ff.; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2011, 1131 Rn. 14) und vom 25. November 2013 (NotZ(Brfg) 11/12 aaO Rn. 14 und - NotZ(Brfg) 12/13 aaO Rn. 14) Bezug.
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 21/13

    Erlöschen des Notaramts: Vereinbarkeit der Altersgrenze für Notare mit der

    Der Senat nimmt insoweit zunächst auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 22. März 2010 (aaO Rn. 32 ff; siehe hierzu auch BVerfG Rn. 14) und vom 25. November 2013 (NotZ(Brfg) 11/12 aaO Rn. 14 und NotZ(Brfg) 12/13 aaO Rn. 14) Bezug.
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 9/14

    Amtsenthebung eines Notars: Die Interessen der Rechtsuchenden gefährdende Art der

    Dass der Notar in eine derartige Lage gerät, kann als solches nicht hingenommen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2010 - NotZ 6/10, NJW-RR 2011, 642 Rn. 8 mwN; vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 11/12, BGHR § 50 Abs. 1 Nr. 8 Wirtschaftsführung 2, Rn. 5 f.; vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 10/12, juris Rn. 11 und vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 17/13, DNotZ 2014, 548 Rn. 4).
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 17/13

    Amtsenthebung des Notars: Die Interessen der Rechtsuchenden gefährdende Art der

    Denn es ist bereits als solches nicht hinzunehmen, dass der Notar in eine derartige Lage gerät (Senatsbeschlüsse vom 15. November 2010 - NotZ 6/10, NJW-RR 2011, 642, Rn. 8 mwN; vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 11/12, BGHR § 50 Abs. 1 Nr. 8 Wirtschaftsführung 2, Rn. 5 f. und vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 10/12, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2014 - 2 Not 7/13

    Altersgrenze für Notare nach §§ 47, 48 a BNotO

    Der Senat nimmt insoweit zunächst auf die Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 22. März 2010 (aaO Rn. 32 ff; siehe hierzu auch BVerfG Rn. 14) und vom 25. November 2013 (NotZ(Brfg) 11/12 aaO Rn. 14 und NotZ(Brfg) 12/13 aaO Rn. 14) Bezug.
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