Rechtsprechung
BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 204 Abs. 1 Nrn. 4 und 12; ArbEG §§ 28, 29, 37
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Profilstrangpressverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 204 Abs 1 Nr 12 BGB, § 28 ArbnErfG, § 29 ArbnErfG, § 37 ArbnErfG
Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers durch Anrufung der Schiedsstelle bei dem Deutschen Patent- und Markenamt - Profilstrangpressverfahren - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB durch Anrufung der durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle
- rewis.io
Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers durch Anrufung der Schiedsstelle bei dem Deutschen Patent- und Markenamt - Profilstrangpressverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB durch Anrufung der durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungshemmung durch Anrufung der Patentschiedstelle!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmererfindungen - und die Verjährungshemmung durch Anrufung der Schiedsstelle
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Anrufung der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle nach dem ArbEG hemmt die Verjährung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beim DPMA eingerichtete Schiedsstelle mit anerkannter Gütestelle vergleichbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beim DPMA eingerichtete Schiedsstelle mit anerkannter Gütestelle vergleichbar
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 20.05.2011 - 7 O 117/10
- OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 6 U 80/11
- BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 357
- NZA-RR 2014, 305
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Eine analoge Anwendung ist insoweit aber auch nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 63; vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246). - BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die analoge Anwendung von Vorschriften des Verjährungsrechts im Hinblick auf dessen formalen Charakter und die damit verbundene Funktion, den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit zu bewahren, grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 426/01, BGHZ 156, 232, 243 f. mwN). - BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90
Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Daran fehlt es selbst bei der Anrufung eines Schiedsgerichts, wenn die Parteien dieses nicht zum Zwecke der Streitentscheidung anrufen, sondern als Güte- oder Schlichtungsstelle, um einen Vergleichsvorschlag zu erhalten, wie der Senat bereits zu § 220 Abs. 2 BGB aF, der durch § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB nF ersetzt worden ist, entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1992 - X ZR 123/90, GRUR 1993, 469 - Mauerrohrdurchführungen).
- BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Eine analoge Anwendung ist insoweit aber auch nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 63; vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246). - BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
Antimykotischer Nagellack II
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen. - BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13
Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen.
- BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14
Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung …
In einem Urteil vom 26. November 2013, das die Vorschrift des § 35 ArbnErfG betraf, hat der X. Zivilsenat allerdings bei Berechnung des Hemmungsendes ohne nähere Begründung - und ohne dass es tragend hierauf ankam - auf die Abgabe der Widerspruchserklärung der Beklagten gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle abgestellt (X ZR 3/13, juris Rn. 31). - OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/14
Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung
Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013, Az. X ZR 3/13, kann die Beklagte für ihre Ansicht nichts herleiten. - OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/13
Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung
Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013, Az. X ZR 3/13, kann die Beklagte für ihre Ansicht nichts herleiten.
- OLG München, 24.11.2014 - 21 U 5058/13
Erfolglosigkeitsbescheinigung, Falschberatung, Schadensersatz, Hemmungswirkung, …
Die Beklagte bezieht sich hinsichtlich der hier streitigen Problematik der Kenntnisnahme vom Ende der Verjährungshemmung durch einen Gläubiger unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013 (AZ: X ZR 3/13).Letztlich findet der Senat seine Rechtsauffassung auch in dem von Beklagtenseite im Schriftsatz vom 03.09.2014 (vgl. Bl. 371/375 d. A.) zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013 (AZ: X ZR 3/13) bestätigt.
- OLG Hamm, 04.12.2014 - 34 U 30/14
Hemmung der Verjährung; Güteantrag; Individualisierung; Gütestelle; …
Sie findet keine Stütze im Gesetzeswortlaut; auch hat der Bundesgerichtshof dies mittlerweile anders entschieden (Urteil vom 26.11.2013 - X ZR 3/13, GRUR 2014, 357 Rn. 26;… vgl. auch Palandt/Ellenberger, 73. Aufl. 2014, § 204 Rn. 19). - OLG München, 22.09.2014 - 21 U 5058/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung beim Abschluss einer …
Die Beklagte bezieht sich hinsichtlich der hier streitigen Problematik der Kenntnisnahme vom Ende der Verjährungshemmung durch einen Gläubiger unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013 (AZ: X ZR 3/13).Letztlich findet der Senat seine Rechtsauffassung auch in dem von Beklagtenseite im Schriftsatz vom 03.09.2014 (vgl. Bl. 371/375 d.A.) zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013 (AZ: X ZR 3/13) bestätigt.
- LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4c O 67/16
Druckmittelbetriebene Schlagvorrichtung
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH hemmt die Anrufung der Schiedsstelle die Verjährung zwar nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB, wohl aber in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (vgl. BGH GRUR 2014, 357, 358f. - Profilstrangpressverfahren).Die Hemmung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB auch erst sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Seite frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle eingelegt hat (vgl. BGH GRUR 2014, 357, 360 - Profilstrangpressverfahren).
- OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
Lebensversicherung: Pflicht des Versicherers zur Information über Nachteile des …
Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013, Az. X ZR 3/13, kann die Beklagte für ihre Ansicht nichts herleiten. - BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21
Akteneinsicht in bei der urheberrechtlichen Schiedsstelle geführtes Verfahren
10/837 S. 24; Freudenberg in BeckOK Urheberrecht, 31. Ed. Stand: 1. Mai 2021, VGG § 124 Rn. 1; Staats in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl. 2019, VGG § 124 Rn. 2; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl. 2018, VGG § 124 Rn. 1; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, 1 BvR 1567/16, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 26. November 2013, X ZR 3/13 - Profilstrangpressverfahren, GRUR 2014, 357 Rn. 25 f. [zur ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt errichteten Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen]). - OLG München, 09.03.2015 - 21 U 3190/14
CMI: Hemmung der Verjährung durch Güteantrag
Letztlich findet der Senat seine Rechtsauffassung auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013 (AZ: X ZR 3/13) bestätigt.