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   BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59   

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BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59 (https://dejure.org/1960,988)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1960 - 2 StR 604/59 (https://dejure.org/1960,988)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1960 - 2 StR 604/59 (https://dejure.org/1960,988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Umfang einer Wiederaufnahme des Verfahrens - Bindungswirkung von Beschränkungen des Wiederaufnahmebeschlusses für das erkennende Gericht - Wirkung der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen einer von mehreren tateinheitlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 85
  • NJW 1960, 780
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.05.1913 - IV 421/13

    1. Welches Rechtsmittel ist gegen eine gemäß § 411 StPO. ergangene teilweise

    Auszug aus BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59
    Versäumt hat sie nur, die in diesen Fällen erkannten Einzelstrafen sowie die gemäß § 79 StGB zu berücksichtigende Strafe aus dem Urteil vom 29. Mai 1956 im Rahmen der Vorschriften der §§ 74, 79 StGB auf eine neue Gesamtstrafe zurückzuführen Hierzu war sie auf Grund des die Wiederaufnahme anordnenden Beschlusses vom 18. November 1958 verpflichtet denn die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens im Falle B. führte nicht nur zur Aufhebung dieser Verurteilung und der dabei ausgesprochenen Einzelstrafe, sondern bewirkte zugleich den Wegfall der aus dieser und den übrigen Einzelstrafen im Urteil vom 11. März 1957 gebildeten Gesamtstrafe, wobei es unerheblich ist, daß an deren Stelle durch den Beschluß vom 26. Juli 1957 die unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil vom 29. Mai 1956 und unter Ausschluß der Strafe im Falle Ba. festgesetzte Gesamtstrafe getreten war Gegenstand der Wiederaufnahme und der nach § 370 Abs. 2 StPO durchzuführenden Hauptverhandlung war also neben der erneuten Prüfung und Entscheidung im Falle B. die Neufestsetzung der Gesamtstrafe, die unter den gegebenen Umständen eine notwendige Ergänzung der Entscheidung in dem Wiederaufnahmefall bildet und mit dieser an die Stelle des früheren Urteils tritt (RGSt 47, 166, 168).
  • RG, 15.11.1889 - 2568/89

    1. Kann auf einen Verstoß gegen die Vorschriften, betreffend die Einleitung des

    Auszug aus BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59
    Zu prüfen, ob diese Rechtsansicht sachlich richtig war, lag nicht der an den Beschluß vom 18. November 1958 gebundenen und auf seiner Grundlage zur Entscheidung berufenen Strafkammer ob und kann daher auch vom Revisionsgericht nicht nachgeprüft werden; das wäre Aufgabe des Beschwerdegerichts gewesen, dessen Entscheidung der Angeklagte nicht herbeigeführt hat (vgl. RGSt 20, 46, 48).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 ARs 360/92

    Verletzung von gerichtlichen Maßnahmen im Rückfall - Anforderungen an einen

    Die Situation ist insoweit vergleichbar mit derjenigen in Wiederaufnahmeverfahren gegen ein Urteil, dessen Strafe - oder das als Jugendstrafurteil insgesamt - in ein später erlassenes Urteil einbezogen wurde (vgl. § 365 i.V.m. § 344 Abs. 1 StPO; BGHSt 14, 85; Gössel in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 367 Rdn. 19; Meyer-Goßner in KK 2. Aufl. zu GVG § 140 a Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. zu GVG § 140 a Rdn. 9 jeweils m.w.N.; zu einbezogenen Jugendstrafurteilen vgl. §§ 55, 56 JGG; Brunner, JGG 9. Aufl. § 55 Rdn. 48 i.V.m. 6; Eisenberg, JGG 4. Aufl. § 55 Rdn. 26; Dallinger-Lackner, JGG 2. Aufl. vor § 55 Rdn. 15-20, 29-31).

    Daran ändert es nichts, daß im Falle des Erfolgs des Kassationsantrags im Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzlauer Berg eine neue Strafbestimmung vorgenommen werden müßte (vgl. BGHSt 14, 85, 89).

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Deshalb ist das erkennende Gericht an ihn gebunden und darf die erneute Verhandlung und Entscheidung nicht weiter erstrecken, als der Beschluß es gestattet (BGHSt 14, 85, 87 f [BGH 27.01.1960 - 2 StR 604/59], vgl. auch RGSt 35, 351; BayObLG 1952, 78; BGH 1 StR 675/54 vom 15. April 1955).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 115/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Eines Ausspruches über die Auflösung der im Urteil des Landgerichts Siegen vom 17. September 2013 gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe bedarf es entgegen der Auslegung des Generalbundesanwalts nicht, da diese Gesamtstrafe bereits aufgrund des Wiederaufnahmebeschlusses vom 14. April 2016 entfallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1960 - 2 StR 604/59, BGHSt 14, 85, 89; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 370 Rn. 12; KK-StPO/Schmidt, 7. Aufl., § 370 Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1189/01

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Straftat

    Da infolge der beschränkten Wiederaufnahme des Verfahrens die im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04.03.1993 enthaltene Gesamtstrafe gegenstandlos geworden ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 27.01.1960 - 2 StR 604/59 - BGHSt 14, 85 (89); Löwe/Rosenberg/Gössel, a. a. O. § 370 Rdnr. 38), hat es aus den rechtskräftigen Einzelstrafen eine neue Gesamtstrafe gebildet.
  • BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot -

    Da diese Prüfung keinen abtrennbaren Teil des Gesamtschuldspruchs betrifft (vgl. dazu BGHSt 14, 85, 88), ist die Wiederaufnahme über den Antrag des Generalbundesanwalts hinausgehend auf den gesamten Schuldspruch zu erstrecken (§§ 367, 370 Abs. 2 StPO).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1992 - 1 Ws 1077/92
    Dieser Auffassung ist deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu folgen, daß anderenfalls der wegen einer fortgesetzten Tat Verurteilte gegenüber dem wegen tatmehrheitlich begangener Einzeltaten Verurteilten, der mit dem Wiederaufnahmeantrag einen Teilfreispruch wegen einzelner Taten erstreben kann (vgl. BGHSt 14, 85; LR-Gössel, StPO , 24. Aufl., § 359 Rdn. 122; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 359 Rdn. 3, 38), benachteiligt wäre.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1992 - 1 Ws 1077
    Dieser Auffassung ist deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu folgen, daß anderenfalls der wegen einer fortgesetzten Tat Verurteilte gegenüber dem wegen tatmehrheitlich begangener Einzeltaten Verurteilten, der mit dem Wiederaufnahmeantrag einen Teilfreispruch wegen einzelner Taten erstreben kann (vgl. BGHSt 14, 85; LR-Gössel, StPO, 24. Aufl., § 359 Rdn. 122; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 359 Rdn. 3, 38), benachteiligt wäre.
  • BGH, 09.10.1963 - 2 StR 303/63

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Unterbleiben der Bildung einer neuen

    In der erneuten Hauptverhandlung hätte die Strafkammer deshalb außer über den Diebstahlsvorwurf über die neu festzusetzende Gesamtstrafe befinden müssen (vgl. BGHSt 14, 85; RGSt 47, 166, 168).
  • BGH, 08.03.1963 - 6 BJs 411/59

    Gewährung eines Rechtsmittels in Hochverratssachen und Landesverratssachen -

    Sinn des § 372 StPO ist allein, die Beschwerde, soweit sie nach § 304 Abs. 1 StPO zugelassen ist, den Besonderheiten des § 311 StPO zu unterwerfen, insbesondere weil gerade im Wiederaufnahmeverfahren der Rechtskraft von Beschlüssen oft Bedeutung zukommt (RGSt 20, 46; 35, 351; BGHSt 14, 85).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 117/61

    Rechtsmittel

    Die im Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Beschlüsse unterliegen nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts, da alle Entscheidungen aus Anlaß eines Antrages auf Wiederaufnahme gemäß § 372 StPO, soweit sie vom Gericht erster Instanz erlassen worden sind, mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind (BGH NJW 1960, 780, 781) [BGH 27.01.1960 - 2 StR 604/59].
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