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   BGH, 27.01.1976 - 1 StR 739/75   

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https://dejure.org/1976,919
BGH, 27.01.1976 - 1 StR 739/75 (https://dejure.org/1976,919)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1976 - 1 StR 739/75 (https://dejure.org/1976,919)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1976 - 1 StR 739/75 (https://dejure.org/1976,919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigender Notstand bei Kollision von Vermögenswerten - Güterabwägungsprinzip und Zwecktheorie - Zweckwidrige Verwendung anvertrauter Mandantengelder zur Tilgung von Forderungen auf Kosten anderer - Obligatorische Strafmilderung bei der Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 680
  • MDR 1976, 412
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 199/58

    Notstand - Unterschlagung - Wirtschaftliche Verluste - Größenordnung -

    Auszug aus BGH, 27.01.1976 - 1 StR 739/75
    Beide Angeklagte sind der Ansicht, daß die Entscheidung BGHSt 12, 299 ihre Auffassung stütze.

    Wie in BGHSt 12, 299, 305 (wo auf die "Gesamtlage" und die "verständigerweise vertretbaren Gesichtspunkte" abgestellt wird) hat die Rechtsprechung schon bisher nicht allein das Wertverhältnis der Rechtsgüter, sondern auch andere Umstände berücksichtigt (vgl. LK a.a.O. mit Nachweisen).

    Beide Voraussetzungen lassen es zwar nicht als ausgeschlossen erscheinen, daß bei Kollision gleichartiger Vermögenswerte der quantitativ größere Verlust durch eine tatbestandsmäßige Handlung abgewendet wird (vgl. BGHSt 12, 299, 304 - dazu kritisch Bockelmann JZ 1959, 495, 498 - Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 34 Rdn. 26; Dreher a.a.O. Anm. 3 B b).

    In ihrer Berufung auf BGHSt 12, 299 verkennen die Angeklagten die erheblichen Unterschiede des Sachverhalts.

  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 27.01.1976 - 1 StR 739/75
    Der Gesetzgeber hat in § 34 StGB 1975 eine Regelung getroffen, die in Übereinstimmung mit § 39 Abs. 1 E 1962 und § 12 OWiG a.F. (§ 16 OWiG 1975) die von der Rechtsprechung zum übergesetzlichen Notstand entwickelten, zum Gewohnheitsrecht gewordenen Rechtssätze unter Berücksichtigung der in der Wissenschaft vertretenen Auffassungen durch "maßgebende Richtlinien" verdeutlicht (vgl. BT-Drucks, IV/650 - E 1962 Begr. - S. 159; Dreher, StGB 35. Aufl. § 34 Anm. 1).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Die Voraussetzung der Angemessenheit der Tat gemäß § 34 S. 2 StGB als prinzipiell eigenständige, weitere Anforderung an das Vorliegen einer Rechtfertigungssituation i.S.d. § 34 StGB (BGH, Urt. v. 27.1.1976 - 1 StR 739/75, NJW 1976, 680, 681; SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl. 2017, § 34, Rn. 94; MüKo-StGB/Erb, 4. Aufl. 2020, § 34, Rn. 244 ff.; kritisch u.a. Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 46; LK-StGB/Zieschang, 13. Aufl. 2019, § 34, Rn. 151 ff. m.w.N.) wird vor allem dann als nicht gegeben angesehen, wenn "aus übergeordneten, also aus verfassungsrechtlichen Gründen keine richterliche Interessenabwägung unabhängig von ihrem Ergebnis über die Legitimation zu solchen Taten entscheiden darf" (SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl. 2017, § 34, Rn. 94; ähnlich z.B. Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 32: "nach anerkannten Wertmaßstäben als tragbar anzusehen"; im Ergebnis auch u.a. Roxin/Greco, Strafrecht AT, Bd. I, 5. Aufl. 2020, § 16, Rn. 95).
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