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   BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94   

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BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94 (https://dejure.org/1995,2893)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94 (https://dejure.org/1995,2893)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 (https://dejure.org/1995,2893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung - Stichprobenartige Überprüfung von Streitakten eines Richters - Nachträgliche Beifügung eines Beurteilungshinweises bezüglich dienstlicher Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Der Antragsteller hätte daher im Rahmen seiner Behauptungslast "nachvollziehbar" verdeutlichen müssen, weshalb die mit den vorgenannten Anträgen gerügten Bewertungen ihn veranlassen könnten, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem ändern Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGHZ 90, 41, 43 f.).

    Dies hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung (seit BGHZ 90, 41, 48 ff.) klargestellt.

    Diese Vorschrift trifft eine allgemeine, für alle Rechtswege gültige neue Regelung, ohne die spezielle und nach dem Aufzählungsprinzip abschließende und thematisch begrenzte Kompetenzzuweisung für die Dienstgerichtsbarkeit (BGHZ 90, 41, 50 f.) aufzuheben oder abzuändern.

    Andererseits unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um Fragen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, der äußeren Form der Erledigung der richterlichen Amtsgeschäfte oder der äußeren Ordnung geht (BGHZ 90, 41, 45).

    Deswegen kann der Vorhalt verzögerlicher Terminierung älterer Sachen oder unangemessen langer Absetzungsfristen (BGHZ 90, 41, 44 bis 46) oder zu hoher Rückstände (BGH NJW 1988, 419, 420) eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein.

    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (zusammenfassend BGH NJW 1988, 419, 420 und a.a.O., S. 421 f. m.w.N.) ist eine Maßnahme unzulässig, wenn sie indiesem Bereich irgendwie auf eine Weisung hinausläuft, wie der Richter verfahren soll; insoweit muß sich jede mit der Dienstaufsicht betraute Stelle auch jeder mental-psychischen Einflußnahme enthalten.

    Deswegen kann der Vorhalt verzögerlicher Terminierung älterer Sachen oder unangemessen langer Absetzungsfristen (BGHZ 90, 41, 44 bis 46) oder zu hoher Rückstände (BGH NJW 1988, 419, 420) eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein.

  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

    Die dienstliche Beurteilung von Richtern enthält notwendig eine Bewertung der richterlichen Amtsführung; denn nur so kann sie ihren Zweck erfüllen, der Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes bei der Auswahl von Bewerbern für ein sog. Beförderungsamt zu dienen (BGH DRiZ 1991, 288, 289) [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90].

  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

    Es kommt darauf an, ob es sich bei der zur Prüfung gestellten Maßnahme aufgrund vernünftiger Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter (gegen bestimmte Richter) gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGH DRiZ 1981, 265, 266; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86

    Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (stellvertretend BGHZ 85, 145, 148 f., 151 f., 158 f. m.w.N.; von Mutius, VerwArch Band 63 S. 461, 463 sind im Dienstgerichtsweg die Anträge trotz Fehlens eines förmlichen Vorverfahrens nicht schon aus diesem Grunde unzulässig, wenn der die Dienstaufsicht über den Richter führende Minister in dem Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG als Vertreter des Antragsgegners, also des beklagten Landes, sich sachlich auf die Anträge eingelassen und deren Zurückweisung beantragt hat.
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
    Der Senat kann sie in eigener Kompetenz daraufhin prüfen, ob von ihnen unter Würdigung aller einem objektiven Beobachter in der Rolle des Antragstellers bekannten Umstände eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit ausgeht, zumal weitere tatsächliche Feststellungen hierzu nicht mehr in Betracht kommen (vgl. BGH NJW 1991, 1180, 1181) [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89].
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die der Auslegung fähigen, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 88 Halbsatz 2 VwGO, Prüfungsanträge der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 1. Oktober 2020 und 3. Oktober 2020 sowie in ihrem Schriftsatz vom 18. Februar 2022 - soweit im Zusammenhang mit einer Disziplinarklage stehend bzw. den "Verlust der Dienstbezüge" betreffend - sind unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welchem Umfang das nach § 66 Abs. 2, § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e DRiG erforderliche Vorverfahren durchgeführt oder im konkreten Fall entbehrlich ist (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 63], vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris Rn. 29, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359 [juris Rn. 30], vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 [juris Rn. 12], vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 21 und vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 18).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGHZ 90, 41 m.w.N. und Senat, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 - DRiZ 1995, 352; st.Rspr.).

    Dies zu entscheiden bleibt dem Verwaltungsgericht vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1995, aaO S. 352; BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 9 ).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auch der Versuch, die Entscheidungsfreiheit des Richters zu beeinträchtigen, ist unzulässig (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 - DRiZ 1995, 352, 353).
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