Rechtsprechung
BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Begünstigten auf Durchführung eines Überweisungsauftrags; Schadensersatz aufgrund Verletzung eines Auskunftsvertrages oder positiver Forderungsverletzung; Bedeutung des Stempels "angenommen" auf einem Überweisungsträger; Eingangsbestätigung und keine ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Schadensersatzpflicht der Bank wegen Nichtdurchführung eines zunächst mit dem Stempelaufdruck "angenommen" versehenen Überweisungsauftrages
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§662, 675, 676
Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Der abgestempelte Überweisungsauftrag
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bankrecht; Auslegung des Stempelaufdrucks ,,angenommen'' auf einem Überweisungsauftrag
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Überweisungsauftrag ist als einseitige Weisung des Kunden an die Bank einzustufen
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1640
- ZIP 1998, 505
- MDR 1998, 549
- WM 1998, 592
- BB 1998, 605
- DB 1998, 1027
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet, Dritte durch bestimmungsgemäße Vorlage der Bescheinigung zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen schuldhafter Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz haften (BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549 f.; Senatsbeschluß vom 27. Januar 1998 - XI ZR 145/97, WM 1998, 592 f.). - OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
Girovertrag: Schadensersatzansprüche des Inhabers einer Generalvollmacht gegen …
Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640). - LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die …
Ein Überweisungsvertrag entfaltet grundsätzlich auch keine Schutzwirkungen zu seinen Gunsten (BGH, NJW 1998, 1640; Schimansky, Bankrechts-Handbuch, § 49 Rn 4; Nobbe, WM Sonderbeil. Nr. 4 zu Heft 29/2001, 23).