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   BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97   

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https://dejure.org/1998,1404
BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97 (https://dejure.org/1998,1404)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1998 - XI ZR 145/97 (https://dejure.org/1998,1404)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - XI ZR 145/97 (https://dejure.org/1998,1404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Begünstigten auf Durchführung eines Überweisungsauftrags; Schadensersatz aufgrund Verletzung eines Auskunftsvertrages oder positiver Forderungsverletzung; Bedeutung des Stempels "angenommen" auf einem Überweisungsträger; Eingangsbestätigung und keine ...

  • Judicialis

    BGB § 662; ; BGB § 675; ; BGB § 676

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§662, 675, 676
    Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1640
  • ZIP 1998, 505
  • MDR 1998, 549
  • WM 1998, 592
  • BB 1998, 605
  • DB 1998, 1027
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97
    Solche Aufträge sind einseitige Weisungen (BGHZ 98, 24, 26), die keiner Annahme durch das Kreditinstitut bedürfen.
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97
    Ein Überweisungsauftrag ist kein Vertrag zugunsten des Überweisungsempfängers und entfaltet grundsätzlich auch keine Schutzwirkungen zu seinen Gunsten (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - II ZR 283/85, WM 1986, 1409, 1410; Schimansky, Bankrechts-Handbuch § 49 Rdn. 4).
  • BGH, 12.02.1979 - II ZR 177/77

    Bindungswirkung von Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils - Haftung

    Auszug aus BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97
    a) Allerdings kann ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung mit dem Inhalt einer Auskunft die Möglichkeit eröffnet, Dritte durch bestimmungsgemäße Vorlage der Bescheinigung zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen Erteilung einer falschen Auskunft haften (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549 f.).
  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Kreditinstitut, das einem Kunden durch Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet, Dritte durch bestimmungsgemäße Vorlage der Bescheinigung zu einer Vermögensdisposition zu veranlassen, wegen schuldhafter Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz haften (BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548, 549 f.; Senatsbeschluß vom 27. Januar 1998 - XI ZR 145/97, WM 1998, 592 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06

    Girovertrag: Schadensersatzansprüche des Inhabers einer Generalvollmacht gegen

    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05

    Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die

    Ein Überweisungsvertrag entfaltet grundsätzlich auch keine Schutzwirkungen zu seinen Gunsten (BGH, NJW 1998, 1640; Schimansky, Bankrechts-Handbuch, § 49 Rn 4; Nobbe, WM Sonderbeil. Nr. 4 zu Heft 29/2001, 23).
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