Rechtsprechung
BGH, 27.01.2005 - 1 StR 396/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 141 StPO; § 168c StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Rüge der Verletzung des Konfrontationsrechts (Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren; Zulässigkeitsanforderung; fehlende Entscheidung des Ermittlungsrichters über den Ausschluss des damaligen Beschuldigten von der Vernehmung gemäß § 168c Abs. 3 StPO; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des Rechts auf kontradiktorische Befragung und Verstoß gegen das Recht des Angeklagten der Stellung von Fragen an einen Belastungszeugen; Vernahme des Ermittlungsrichters in der Hauptverhandlung zur Treffung von Feststellungen über die Aussage der ...
- Judicialis
StPO § 168c Abs. 3; ; StPO § 168c Abs. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141 Abs. 3 § 168c Abs. 3, Abs. 5
Bestellung eines Pflichtverteidigers für ermittlungsrichterliche Zeugenvernehmung bei nicht anwesendem Wahlverteidiger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 533
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 1 StR 396/04
Es war hier auch nicht geboten, dem Angeklagten zur Gewährleistung dieses Rechts einen Pflichtverteidiger zur Teilnahme an der richterlichen Vernehmung der Hauptbelastungszeugen während des Ermittlungsverfahrens zu bestellen (vgl. BGHSt 46, 93).