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   BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08   

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https://dejure.org/2009,5469
BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08 (https://dejure.org/2009,5469)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - 4 StR 296/08 (https://dejure.org/2009,5469)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08 (https://dejure.org/2009,5469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; Vor § 1 StPO; § 136a StPO; § 337 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (Selbstbelastungsfreiheit: Fortwirkung; Umgehung des Schweigerechts; Einsatz Verdeckter Ermittler; Verwertungsverbot bei der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses in vernehmungsähnlichen Befragungen; Beruhen; Verwertung späterer Aussagen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verletzung der Grundsätze der Selbstbelastungsfreiheit und des fairen Verfahrens; Vorliegen eines Verwertungsverbots i.R.e. Einsatzes eines verdeckten Ermittlers

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Verletzung der Grundsätze der Selbstbelastungsfreiheit und des fairen Verfahrens; Vorliegen eines Verwertungsverbots i.R.e. Einsatzes eines verdeckten Ermittlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 343
  • NStZ-RR 2010, 135
  • StV 2009, 225
  • StV 2010, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08
    Zwar sind die von einem Verdeckten Ermittler gewonnenen Erkenntnisse im Grundsatz verwertbar, wenn die Voraussetzungen für seinen Einsatz und die hierfür erforderliche richterliche Zustimmung (§§ 110 a Abs. 1 Satz 4, 110 b Abs. 2 Nr. 2 StPO) vorlagen (vgl. BGHSt 52, 11, 14 f.), was hier der Fall war und von der Revision auch nicht in Frage gestellt wird.

    Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge (BGHSt 52, 11 f. (L. S.), 17 ff.; vgl. EGMR StV 2003, 257, 259 (m. Anm. Gaede)).

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08
    Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge (BGHSt 52, 11 f. (L. S.), 17 ff.; vgl. EGMR StV 2003, 257, 259 (m. Anm. Gaede)).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Dabei schließt sich der Senat - wie bereits der Sache nach der 4. Strafsenat in StV 2009, 225 - den Darlegungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 52, 11, 17 Tz. 20 zur Genese, Verankerung und Bedeutung dieses Grundsatzes an (vgl. auch BGHSt 53, 294, 309 Tz. 49).

    (BGHSt 52, 11, 15 Tz. 14; vgl. auch BGH StV 2009, 225, 226).

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • OLG Jena, 31.07.2019 - 1 Ws 242/19

    Verwertbarkeit der Beweisgewinnung durch verdeckte Ermittler

    Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten ("nemo tenetur se ipsum accusare") und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge (vgl. BGH, a. a. O.; ferner: Beschluss vom 27.01.2009, 4 StR 296/08, und vom 18.05.2010, 5 StR 51/10, bei juris).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Weder wurde damit eine zuvor erklärte Berufung auf das Schweigerecht missachtet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11), noch wurde der Angeklagte von der Vertrauensperson unzulässig unter Druck gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138).
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Unzulässig ist es auch, den Beschuldigten zu selbstbelastenden Äußerungen zu drängen (zu verdeckten Ermittlern: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138, 145; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 15; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343, 344) oder einem psychologischen Druck gleichkommend zu täuschen (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Teilnahme 1).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofes war dies in dieser Form nicht mehr zulässig (EGMR StV 2003, 256; BGH NStZ 2009, 343; NStZ 2007, 714; Meyer-Goßner a.a.O. § 110c Rn. 3).

    BGH (NStZ 2009, 343 Tz. 3): Die Angeklagte leugnete den Vorwurf, ihre drei Kinder getötet zu haben.

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