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   BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08   

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https://dejure.org/2009,4657
BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08 (https://dejure.org/2009,4657)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - 4 StR 473/08 (https://dejure.org/2009,4657)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08 (https://dejure.org/2009,4657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB
    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je nach Dosierung; narkotisierende Gegenstände als sonstige Mittel des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB); gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall; Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. Gabe von K.O.-Tropfen

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. Gabe von K.O.-Tropfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    K.-o.-Tropfen

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3042
  • NStZ 2009, 505
  • NStZ-RR 2010, 166
  • NStZ-RR 2010, 34
  • StV 2009, 408
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 309/98

    Erfüllung des Tatbestandes des§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b Strafgesetzbuch (StGB)durch

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08
    Der Einsatz der K.O.-Tropfen erfüllt aber unter den hier gegebenen Umständen lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, denn ein narkotisierendes Mittel in der vom Angeklagten verwendeten Dosierung ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Juli 1998 - 1 StR 309/98).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08
    Auch die durch das Verabfolgen der "K.O.-Tropfen" verursachte Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 223 Bewusstseinsverlust 1) hat der Angeklagte demgemäß nicht mittels eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern durch Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe und, was das Landgericht übersehen hat, mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB; vgl. BGHR aaO: zu § 223 a StGB).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    b) Indem der Angeklagte zur Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 255 StGB) fünf Gläser mit in für Kleinkinder tödlicher Dosis vergifteter Babynahrung in die Verkaufsregale von Einzelhandelsmärkten stellte, verwendete er ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Gefährliches Werkzeug 1; vom 6. März 2018 - 2 StR 65/18 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18 Rn. 4).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Sie ist auch in der Verabreichung von Narkotika oder Schlafmitteln zu sehen (vgl. BGH, NStZ 2009, 505 f.; NStZ 1992, 490; BGHR § 223 Abs. 1 Bewusstseinsverlust 1), da mit dem mit der Anwendung derartiger Mittel und dem durch sie hervorgerufenen unnatürlichen Schlaf einhergehenden Bewusstseinsverlust ein - wenn auch nur vorübergehender - pathologischer Zustand hervorgerufen wird.
  • BGH, 07.03.2018 - 5 StR 652/17

    Vergewaltigung (Narkosemittel; gefährliches Werkzeug; Verwenden bei der Tat;

    Dabei kann offenbleiben, ob das insoweit allein in Betracht kommende narkotisierende Medikament als "Werkzeug oder Mittel' im Sinne von § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB oder als "gefährliches Werkzeug' nach § 177 Abs. 7 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB gelten könnte (vgl. zum "gefährlichen Werkzeug' BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; krit. LK StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 271).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).

    Diese Form der Verabreichung des Arzneistoffs, der zu Bewusstlosigkeit mit Erbrechen und infolge Aspiration des Erbrochenen sogar zum Erstickungstod führen kann (UA S. 6), in einer Dosis "im höhertherapeutischen Bereich' (UA S. 74) war auch gefährlich (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505).

  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    In sämtlichen Fällen stellt der durch das Verabreichen von Schlaf- oder Beruhigungsmitteln einhergehende Bewusstseinsverlust bei der jeweils Geschädigten einen pathologischen Zustand - wenn auch nur ein vorübergehender - im Sinne einer Körperverletzung dar (vgl. BGH, NStZ 2009, 505 f.).
  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

    Dass das Landgericht den Angeklagten statt wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 2 c, 10, 11) nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Sie ist auch in der Verabreichung von Narkotika oder Schlafmitteln zu sehen (vgl. BGH, NStZ 2009, 505 f.; NStZ 1992, 490; BGHR § 223 Abs. 1 Bewusstseinsverlust 1), da mit dem mit der Anwendung derartiger Mittel und dem durch sie hervorgerufenen unnatürlichen Schlaf einhergehenden Bewusstseinsverlust ein - wenn auch nur vorübergehender - pathologischer Zustand hervorgerufen wird.
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 65/18

    Schwerer Raub (narkotisierende Mittel sind kein gefährliches Werkzeug)

    Der Einsatz der K.O.-Tablette erfüllt aber - wovon die Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 19) selbst ausgeht - unter den hier gegebenen Umständen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB; danach ist ein narkotisierendes Mittel - selbst wenn es zu einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit führt - kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (so BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505 mit krit. Anm. Bosch, JA 2009, 737).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Während dies zum Teil bejaht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 StR 79/17, BeckRS 2017, 113350; Hörnle in: LK, 13. Aufl. 2023, § 177 Rn. 305), wird auch teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich nicht um ein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, NStZ 2009, 505; v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141 jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Krüger NStZ 2019, 273, 275).

    (1) Das heimliche Beimischen der K.O.-Tropfen verwirklicht zunächst die Qualifikationstatbestände des § 224 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB (vgl. dazu BGH, Beschlüsse v. 24.5.2016 - 5 StR 163/16, BeckRS 2016, 10820; v. 23.2.2010 - 1 StR 652/09, BeckRS 2010, 6778; v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 224 Rn. 5 u. 22).

  • LG Bielefeld, 30.09.2021 - 2 KLs 6/21
    Derartige Feststellungen wären aber für eine Strafbarkeit nach § 177 VIII Nr. 1 StGB erforderlich gewesen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 09.10.2018, 1 StR 418/18 zum höhertherapeutischen Bereich bei Midazolam und BGH, NStZ 2009, 505 zur durch die Dosis eines Medikaments bewirkten konkreten Gefährlichkeit).
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