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   BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08   

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https://dejure.org/2009,7235
BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08 (https://dejure.org/2009,7235)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - 5 StR 590/08 (https://dejure.org/2009,7235)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 5 StR 590/08 (https://dejure.org/2009,7235)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92

    Pflicht des Gerichts, bei Wiedereintritt in die Verhandlung dem Angeklagten das

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
    Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil hat mit der auf einen Verstoß gegen § 258 StPO gestützten Verfahrensrüge Erfolg, weil dem Angeklagten nach einem Antrag des Staatsanwalts zur Frage der Haftfortdauer nicht erneut das letzte Wort erteilt worden ist (vgl. hierzu BGH StV 1992, 551 f.).

    Denn der Angeklagte war nicht vollständig geständig (vgl. BGHSt 48, 181 ff.; BGH StV 1992, 551, 552).".

  • BGH, 17.01.2003 - 2 StR 443/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Erwiderung des Verteidigers eines Mitangeklagten;

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
    Denn der Angeklagte war nicht vollständig geständig (vgl. BGHSt 48, 181 ff.; BGH StV 1992, 551, 552).".
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Beschwerdeführer richtet, erfolgt die Zurückverweisung an das Schwurgericht (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 29.07.1976 - 4 StR 373/76

    Verletzung des Rechts des letzten Gehörs nach wiederholter Replik durch den

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
    Die Vorschrift des § 258 Abs. 2, 3 StPO verfolgt den Zweck, dem Angeklagten die Möglichkeit einzuräumen, seine Auffassung noch unmittelbar vor der Beratung und Verkündung des Urteils darlegen zu können (vgl. BGH NStZ 1993, 551; BGH NJW 1976, 1951).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 590/08
    Die Vorschrift des § 258 Abs. 2, 3 StPO verfolgt den Zweck, dem Angeklagten die Möglichkeit einzuräumen, seine Auffassung noch unmittelbar vor der Beratung und Verkündung des Urteils darlegen zu können (vgl. BGH NStZ 1993, 551; BGH NJW 1976, 1951).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16

    Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die

    aa) Die Verurteilung beider Angeklagter beruht auf dem Verfahrensverstoß, da die Angeklagten nahezu alle Tatvorwürfe bestritten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 StR 590/08, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 6 mwN).
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