Rechtsprechung
BGH, 27.01.2010 - 2 StR 444/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 337 StPO
Möglicher Rückgriff auf gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO herangezogene Beweismittel zum Beleg eines versuchten Tötungsdelikts; Beruhen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 256 Abs 1 Nr 2 StPO, § 261 StPO, § 344 StPO
Revisionsbegründung in Strafsachen: Notwendige Alternativrüge bei auslegungsfähiger Formulierung des Sitzungsprotokolls zur Verlesung einer Urkunde - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verlesung eines Berichts eines Klinikums zum Zwecke der Vernehmung
- rewis.io
Revisionsbegründung in Strafsachen: Notwendige Alternativrüge bei auslegungsfähiger Formulierung des Sitzungsprotokolls zur Verlesung einer Urkunde
- ra.de
- rewis.io
Revisionsbegründung in Strafsachen: Notwendige Alternativrüge bei auslegungsfähiger Formulierung des Sitzungsprotokolls zur Verlesung einer Urkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 256 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 261
Rechtmäßigkeit einer Verlesung eines Berichts eines Klinikums zum Zwecke der Vernehmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 17.06.2009 - 4641 Js 43207/08
- BGH, 27.01.2010 - 2 StR 444/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 466
- NStZ-RR 2013, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2007 - 3 StR 227/07
Verlesung ärztlicher Atteste über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren …
Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 444/09
Der Senat kann - anders als dies etwa in der vom Generalbundesanwalt zitierten Entscheidung (BGH StV 2007, 569) der Fall war - ausschließen, dass das Landgericht seine Überzeugung von einem bedingten Tötungsvorsatz zumindest auch aus dem Arztbericht des Klinikums K. gewonnen hat.