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   BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09   

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https://dejure.org/2010,8851
BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09 (https://dejure.org/2010,8851)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09 (https://dejure.org/2010,8851)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - AnwZ (B) 104/09 (https://dejure.org/2010,8851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) bei fehlender Zulassung derselben im angegriffenen Urteils des Anwaltsgerichtshofs und Fehlen der Voraussetzungen für eine mögliche Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 112e; BRAO § 215 Abs. 3; BRAO a.F. § 223
    Sofortige Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) bei fehlender Zulassung derselben im angegriffenen Urteils des Anwaltsgerichtshofs und Fehlen der Voraussetzungen für eine mögliche Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
    Die fehlerhafte Entscheidung durch Urteil führt zwar nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung dazu, dass neben der bei korrekter Entscheidung gegebenen sofortigen Beschwerde auch die gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs in verwaltungsgerichtlichen Anwaltssachen nach neuem Verfahrensrecht gegebene Berufung nach § 112e BRAO statthaft wäre (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483 f.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20. April 2009, AnwZ (B) 103/08, NJW-RR 2009, 1581).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung hilft nämlich nur über den Mangel in der Form der Entscheidung hinweg, erweitert aber den Instanzenzug nicht (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, aaO).

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 45/99

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
    Der Senat bemisst den Gegenstandswert eines Rechtsmittels in Verfahren nach § 17 Abs. 2 BRAO mit 2.500 EUR (vgl. Beschl. v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 45/99, BRAK-Mitt 2000, 259).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
    Gegen die Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 42/96, NJW-RR 1997, 1150; Beschl. v. 1. März 2004, AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
    Gegen die Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 42/96, NJW-RR 1997, 1150; Beschl. v. 1. März 2004, AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 103/08

    Zuständiges Gericht für Einwände gegen die Vollstreckung einer Geldbuße nach §

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
    Die fehlerhafte Entscheidung durch Urteil führt zwar nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung dazu, dass neben der bei korrekter Entscheidung gegebenen sofortigen Beschwerde auch die gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs in verwaltungsgerichtlichen Anwaltssachen nach neuem Verfahrensrecht gegebene Berufung nach § 112e BRAO statthaft wäre (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483 f.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 20. April 2009, AnwZ (B) 103/08, NJW-RR 2009, 1581).
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